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Kursarbeiten
Kaisertum und Rom in der Salier- und Stauferzeit
Die Rekuperationspolitik von Innocenz III.
Die
päpstliche Politik zur Errichtung des Kirchenstaates unter besonderer
Berücksichtigung der Stellung des Papsttums in der Stadt Rom.
©
Stephan Wannewitz
GLIEDERUNG:
Erläuterung des
Themas
Absicht der
Untersuchung
Eingrenzung des
Themas
Darstellung der
Quellenlage und des Forschungsstandes
Kurze
Darstellung des Verhältnisses Kaisertum-Papsttum-Rom im ausgehenden 12.
Jahrhundert
Lothar Graf von
Segni
Das politische
Selbstverständnis von Innocenz III.
Die
machtpolitische Situation in Italien vor 1198
Rekuperationspolitik
und ihre Anfänge in Mittelitalien
Die
Rekuperationen am Beispiel der Stadt Rom
Rückschläge in
der Rekuperationspolitik
Zusammenfassung
und Fazit
Quellen- und
Literaturverzeichnis
Quellen
Literatur
Copyrighthinweis
1. Erläuterung des Themas
Mit
dieser Arbeit sollen die einschneidenden Wendungen in Mittelitalien und vor
allem in Rom im ausgehenden 12. Jh. und in den ersten Jahren des 13. Jh.
untersucht werden. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang das
Vorgehen und die Politik des Papstes Innocenz III. (22. Februar 1198 - 16. Juli
1216) zur Vergrößerung seines Einflusses in Italien (speziell in Rom) und zur Verdrängung
der deutschen Reichsgewalt aus Mittelitalien.
1.1. Absicht der Untersuchung
Es
stellt sich hieraus die Frage nach den für die Rekuperationspolitik der Kurie
auslösenden Faktoren, nach der Durchführung der Rekuperationen, nach der
Persönlichkeit des Papstes, und ob er in der Lage war, seine politischen Ziele
zu verwirklichen. Zu diesem Zweck müssen diese Ziele in ihrer Entstehung
dargestellt und die Verwirklichung derselben kritisch hinterfragt werden. Es muss
untersucht werden, auf welche Hindernisse und Gegner Innocenz III. traf, ob und
wie er sie für sich und seine Politik gewinnen konnte.
1.2. Eingrenzung des Themas
Eine
Untersuchung der gesamten Rekuperationen in Rom und in Mittelitalien und über
die Entstehung des Kirchenstaates wäre so umfangreich, dass sie den gesetzten
Rahmen sprengen würde. Um nicht der Gefahr zu unterlaufen, ein so komplexes
Thema durch viele dargestellte Einzelstränge völlig unübersichtlich zu
erarbeiten, soll sich diese Arbeit zum größten Teil mit der Stadt Rom beschäftigen
und die Rekuperationen in Mittelitalien lediglich kurz zusammenfassend
erwähnen.
1.3. Darstellung der Quellenlage und des Forschungsstandes
Als Quelle für das Vorgehen des Papstes und die
politische Situation in Rom können die Gesta Innocentii1
und die päpstlichen Register2 herangezogen
werden. Waley sagt in seinem grundlegenden Buch über den Kirchenstaat im 13. Jahrhundert3 über die Gesta: „Papal
biographies of this century are on the whole disappointing. The Gesta
Innocentii III are the best of a poor lot“. Die Gesta wurden von einem anonymen Autor geschrieben, der aber dem
Papst sehr nahe gestanden haben muß, da er die päpstliche Politik sehr gut
kannte und vor allem den Papst und seine Absichten vortrefflich verstand. Man
kann unterstellen, dass er Innocenz sehr schätzte, aber keineswegs, dass er nur
„Schönmalerei“ betrieb. Vergleicht man allerdings die in den Gesta
beschriebenen Taten mit den Papstbriefen, so muss man zu der Überzeugung
gelangen, dass der Autor teilweise einfache Kürzungen vorgenommen hat, die
allerdings auch den Inhalt etwas verdrehen können. Pfaff4 gelangt zu dem wohl richtigen Schluss, dass eine
unkritische Verwertung des Inhalts die Gefahr von Fehlinterpretationen mit sich
zieht, dass aber trotz allem das Werk eines kurialen Schreibers bester
Unterrichtung vorliegt.
Eine kritische Edition der Gesta fehlt völlig. Imkamp
weist darauf hin, dass in der Erforschung der Gesten in den letzten 100 Jahren
kein Fortschritt erzielt werden konnte. Den großen Innocenz-Biographen
Luchaire, Maccarone und vor allem Tillmann wirft er vor, die Gesta zu
unkritisch benutzt zu haben5.
Eine kritische Untersuchung der Gesta liegt in der
Dissertation von Elkan vor6, die aus dem Jahre
1876 stammt. Er hat die Gesta im Verhältnis zu Regesten durchleutet und kommt
zu dem Schluss, dass die Gesta keineswegs eine aktenähnliche Quelle darstellen.
Elkan setzt die Entstehung der Gesta für die Zeit zwischen Juni und August 1208
an. Er geht von der Intention aus, dass der Conti-Papst seine Verdienste um
sein Mündel Friedrich von Sizilien her` ausstellen wollte. In einer neueren
Untersuchung von Lefevre aus dem Jahre 1949 wird gezeigt, dass die Entstehung
der Gesta auch bereits 1203 anzusiedeln sein könnte, mit der Absicht den Papst
in den römischen Wirren dieses Jahres, auf die noch einzugehen sein wird, zu
verteidigen.
Für
diese Arbeit sind folgende Kapitel der Gesta Innocentii III von besonderer
Bedeutung: Kapitel 8 und die Kapitel 133-143. In Kapitel 8 berichtet der Autor
kurz über die Unruhen in Rom nach der Wahl des Papstes und nimmt dann den Faden
erst am Ende des Kapitels 133 wieder auf, wo er dann auf die Streitigkeiten
zwischen Rom und Viterbo zu sprechen kommt, auf die auch hier noch eingegangen
werden muss.
Für die Fragestellung dieser Untersuchung sind die
Arbeiten von Tillmann7, Waley8, Luchaire9, Lackner10, Ficker11 und
nach wie vor Gregorovius12 grundlegend, die sich
alle mit dem Papst und seinem Verhältnis zur Stadt Rom beschäftigen.
Erwähnenswert ist noch die Dissertation Seegers13
über die Reorganisation des Kirchenstaates unter Innocenz III. aus dem Jahre
1937, die zumindest einen Einstieg in die Thematik bieten kann.
2. Kurze Darstellung des Verhältnisses Kaisertum-Papsttum-Rom im
ausgehenden 12. Jahrhundert
Das
12. Jahrhundert stand ganz im Zeichen des großen Staufers Friedrich I.
Barbarossa und der Auseinandersetzungen zwischen dem deutschen König und den
Bischöfen von Rom, den Päpsten. Bei den Auseinandersetzungen handelte es sich
um die Frage des Gleichgewichtes zwischen Papst und König.
Friedrichs
Vorgänger, der Sachse Lothar von Supplinburg und Konrad III., der erste
Herrscher aus dem Geschlecht der Staufer, waren zur sehr mit Problemen im
eigenen Lande beschäftigt, als dass sie eine ausgiebige Italien- und Rompolitik
entwickeln konnten. Lothar verzichtet auf Einwirkung bei den Bischofswahlen,
und auch Konrad hatte nur wenig Einfluss auf die Kirche und Italien. Das Reich
wurde durch den Gegensatz zwischen Hohenstaufen und Welfen erschüttert. Auf
Vorschlag Konrads wurde sein Neffe, Herzog Friedrich von Schwaben, 1152 einstimmig
zum König gewählt. Er hatte die besten Voraussetzungen, die Streitigkeiten
zwischen Staufern und Welfen beizulegen, da er verwandtschaftlich beiden
Familien verbunden war: sein Vater entstammte dem Geschlecht der Staufer, seine
Mutter dem der Welfen.
Friedrich
schafft schon bald durch eine Neuordnung Deutschlands eine Festigung der
Königsgewalt. Auch entwickelte er ein ausgesprochenes Interesse an Italien und
an Rom, so dass er sich zur Aufgabe stellte, die königlichen Rechte in
Oberitalien wiederherzustellen. Dadurch wurde ein Konflikt mit dem Papsttum und
den oberitalienischen Städten heraufbeschworen, der die nächsten Jahrzehnte
beherrschen sollte. Durch die Vermählung seines Sohnes Heinrich mit Konstanze,
der Erbin des Königreichs Sizilien, im Jahre 1186, schaffte er die
Voraussetzung dafür, dass bald ganz Italien mit Ausnahme des Kirchenstaates
unter der Herrschaft des deutschen Königs stehen würde.
Die
Stadt Rom stand immer wieder im zentralen Blickpunkt der deutschen Könige und
Kaiser. Nur in Rom wurden die Könige zu Kaisern gekrönt. Rom war außerdem der
entscheidende Knotenpunkt bei der Durchsetzung der Reichsgewalt in Italien.
Erschwert wurde die Lage durch die Entstehung der römischen Kommune von
1143/44, die versuchte, die herausragende Stellung der antiken Stadt Rom und
seines Senates wiederzubeleben (renovatio senatus).
Dass
es unter diesen machtpolitischen Konstellationen zwischen der Stadt Rom, den
oberitalienischen Kommunen, dem Papst und dem deutschen Kaiser zu ständigen
Konflikten kam, ist sehr leicht nachvollziehbar.
2.1. Lothar Graf von Segni
Als
mit dem Tod Heinrichs VI. 1197 die Zeit der starken Herrscher und mit dem Tod
Papst Coelestins III 1198 die Zeit der nicht sehr starken Päpste endete, trat
mit Lothar von Segni ein Mann an die Spitze einer der politischen Hauptakteure,
der päpstlichen Kurie, der seine Zeit prägen sollte.
Lothar von Segni wurde 1160 oder Anfang 1161 im
Kastell Gavignano bei Segni14 geboren . Sein
Vater, Trasimund von Segni stammte aus einem begüterten Adelsgeschlecht der
römischen Campagna, seine Mutter, Claricia, gehörte zu dem römischen
Adelsgeschlecht der Scotti. Bereits während seiner Schulzeit in Rom bekam er
Kontakt zu führenden Geistlichen stadtrömischer Herkunft, wie z.B. zu dem
Kardinal Paul Scolari, dem späteren Papst Clemens III, und weiteren hohen
Geistlichen. Geprägt war seine Studienzeit in Rom von dem großen Gegensatz
zwischen Papst und Kaiser, denn die Stadt Rom war in dieser Zeit fest in
kaiserlicher Hand. Die in Rom herrschende Partei bekannte sich stets zum Kaiser
und seinen Gegenpäpsten Paschalis III und Kalixt III, und auch der Stadtpräfekt
Peter de Vico muss als ein prokaiserlicher Beamter angesehen werden. Lothar von
Segnis' römische Studienzeit sieht Imkamp stark liturgisch geprägt.
Lothar führte seine philosophischen und theologischen
Studien, die stark biblisch geprägt waren, in Paris fort, was zu der Zeit einen
hervorragenden Ruf genoss. Seinen dortigen Lehrern und Kommilitonen blieb er
stets eng verbunden. Als Papst war sein Bemühen offenkundig, Männer, deren
wissenschaftliche Qualitäten er hier kennengelernt hatte, in einflussreiche
Positionen einzusetzen15.
Im
Herbst 1187 kehrte er nach Italien zurück, um seine Studien in Bologna
fortzusetzen. Dort widmete er sich in erster Linie dem Studium der
Rechtswissenschaften, im speziellen dem kanonischen Recht und hier dem
Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht. Ende November wurde er
von Papst Gregor VIII. zum Subdiakon geweiht. Im Gegensatz zu seinen Gönnern in
Rom war Lothar mit Gregor nicht verwandtschaftlich verbunden. Auch in der Gunst
von Gregors Nachfolger, dem Papst Clemens III., stand Lothar sehr hoch: von ihm
wurde er 1190 mit der Diakonie von SS. Sergius und Bacchus bedacht und ins
Kardinals-Kollegium aufgenommen. Er war zu diesem Zeitpunkt erst 29 Jahre alt.
Nach Clemens III. Tod wurde mit Coelestin III. ein
neuer Papst gewählt, der der älteste der Kardinäle war. Während Coelestins
Pontifikat hielt sich Lothar zumeist an der Kurie auf, wo er häufig als Auditor
im Prozesswesen tätig wurde. Als in den letzten Monaten vor Coelestins Tod die
päpstliche Politik in immer stärkerem Maße vom Kardinalskollegium gemacht
wurde, kann davon ausgegangen werden, dass Lothar bereits hier in den
Vordergrund trat und die Politik zu prägen begann16.
Als
Coelestin am 8. Januar 1198 starb, wurde der zu diesem Zeitpunkt erst 37jährige
Lothar von Segni am gleichen Tag zum Papst gewählt. Bei der Papstwahl wurde
seitens der Kardinäle ein Einmischungs- oder Störungsversuch der Römer
befürchtet, sodass man sich entschloss, nicht die üblichen drei Tage nach dem
Tod des Papstes abzuwarten, sondern noch am selben Tag zur Wahl schritt. Lothar
erhielt bereits im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen und wurde im
zweiten einstimmig gewählt. Mit seiner Wahl wurde eine neue Epoche des
Papsttums eingeleitet: durch seine Ausbildung, seine relative Jugend und der
allgemeinen, politischen Situation im Reich boten sich ihm ganz andere
Möglichkeiten als seinen greisen Vorgängern. Am 21. Februar 1198 wurde Lothar
zum Priester geweiht und am 22. Februar, dem Fest der Stuhlfeier Petri, empfing
er die Bischofsweihe und wurde als Papst Innocenz III. inthronisiert.
2.2. Das politische Selbstverständnis von Innocenz III.
Die Grundlage der Politik Innocenz' erkennt man sehr
deutlich in seinem Selbstverständnis: nannten sich die Päpste bislang
Stellvertreter Petri, so bezeichnete sich Innocenz selbst als Statthalter Jesu
Christi, den Stellvertreter Gottes auf Erden. Ständig betonte er seine große
Machtfülle, die ihm direkt von Gott gegeben wurde. Innocenz III. vertrat keine
hierokratische (der Papst als der Herr über beide Schwerter, das geistliche und
das weltliche Schwert), sondern eine dualistische (Trennung der beiden
Schwerter) Auslegung der Zwei-Schwerter Theorie bei dem Zusammenhang zwischen
geistlicher und weltlicher Gewalt17. Innocenz
sah aber auch die Möglichkeit von ‑Ausnahmeregelungen": vornehmlich ging
es ihm um die Verhinderung von Sünden und die Prüfung von Thronkandidaten bei
der Königswahl. In diesen Fällen wollte Innocenz direkt in weltliche
Angelegenheiten eingreifen. Sofort nach Pontifikatsantritt griff er massiv ein:
- er verlieh Konstanze, der Witwe Heinrichs VI., das
Königreich Sizilien als Lehen und konnte sie dazu bewegen, für ihren Sohn
Friedrich auf den Titel des römischen Königs zu verzichten (damit gab sie die
Regierungshoheit über italienische Kirchenstaatsgebiete auf);
- zwischen Richard von England und Philipp II. August
von Frankreich konnte er einen 5jährigen Frieden stiften;
- im staufisch-welfischen Thronstreit behielt er sich
das Entscheidungsrecht über den zu wählenden Kandidaten vor (Philipp v.
Schwaben oder Otto IV. v. Braunschweig).
Sein
Eingreifen (entgegen des von ihm propagierten Prinzips der Gewaltentrennung)
begründete er zumeist mit der Sicherung des Kirchenstaates und mit der
Erhaltung des europäischen Friedens. Dabei war es unvermeidlich, dass er die
Gewaltentrennung zugunsten einer Überlegenheit des Papstes verschob.
Das Prinzip der Trennung der Gewalten wird deutlich
in dem Brief Sicut universitatis conditor an Acerbus Falseronis, den
Prior des Tuskenbundes, und die anderen Rektoren Tusziens und des Dukates vom
30. Oktober 119818:
Wie Gott, der Schöpfer des Alls, am Himmel zwei große
Lichter geschaffen hat, ein größeres, das den Tag, und ein kleineres, das die
Nacht regieren soll, so hat er in der katholischen Kirche, die mit dem Himmel gemeint ist, zwei große
Herrscher eingesetzt, einen höheren über die Seelen und einen niedrigeren über
die Leiber, die sich zueinander verhalten wie Tag und Nacht: Das sind die
Autorität des Papstes und die Macht des Königs. Wie nun der Mond sein Licht von
der Sonne erhält und zugleich kleiner im Hinblick auf Helligkeit, Stellung und
Wirksamkeit unbedeutender ist, so erhält die königliche Macht 19 ihren
Glanz von der Autorität des Papstes (...)19.
Bei
seinem Regierungsantritt fand Innocenz III. bereits eine kuriale
Territorialpolitik vor, die im wesentlichen 3 Punkte umfasste:
1. Die Behauptung der Oberlehnsherrschaft über
Süditalien,
2. die Erweiterung des Kirchenstaates, d.h. Durchsetzen
der Besitzungen in Mittelitalien im Sinne der Kaiserpivilegien und der
Mathildischen Schenkung,
3. die Behauptung und den Ausbau der staatlichen
Souveränität innerhalb des Kirchenstaates.
Darauf
aufbauend setzte Innocenz III. 4 Maximen für seine Politik fest:
a. Wiederherstellung der souveränen päpstlichen
Herrschaft in Rom und im Kirchenstaat,
b. Rückgewinnung der Lehensoberhoheit über das Reich
Sizilien,
c. Rekuperation der mittelitalienischen Länder,
d. Zusammenfassung der
italienischen Mächte unter Führung des Papsttums20.
Inwieweit
Innocenz III. diese Punkte durchsetzten konnte, und vor allem ob seine Erfolge
von bleibender Dauer waren, wird gezeigt werden
3. Die machtpolitische Situation in Italien vor 1198
Wer die Herrscher im Patrimonium Petri und in Italien
zum Zeitpunkt des Regierungsantritts 1198 waren, wird uns in den Gesta
Innocentii c. 8 geschildert21:
Es
wird beschrieben, dass der Senator Benedictus Carissimi, der sich selbst
eingesetzt hatte (...se ipsum faciens senatorem...) in Marittima und in
Sabina seine eigenen Richter einsetzte. Des weiteren wird gesagt, dass Heinrich
das gesamte Reich Sizilien bis an die Tore Roms, ausgenommen der Campagna,
besetzt halten würde, und dass die Bürger Roms den Papst gebeten hatten, die
schlimmen Zeiten zu beenden und das Patrimonium zu rekuperieren.
Der Einflussbereich der Kurie umfasste lediglich das
eigentliche Patrimonium Petri; aber selbst hier war der Papst nicht mehr ‑Herr
im Hause, seit die römische Kommune ständig bestrebt war, ihren eigenen
Machtbereich über das eigentliche Stadtgebiet hinaus auszudehnen. Zwar war es
1188 unter Papst Clemens III. zu einem Ausgleich zwischen der römischen Kommune
und dem Papst gekommen: die Stadt Rom musste den Papst als ihren weltlichen
Herren anerkennen. Der Papst bekam das Recht zur Einsetzung der Senatoren, es
sollte ein Senatskollegium aus 56 Senatoren gebildet werden, und die städtischen
Amtsträger hatten einen jährlichen Treueid zu leisten. Aber die faktische
Umsetzung trat nicht ein und die Kommune konnte ihre Machtstellung gegenüber
den Päpsten halten und über die Grenzen des engeren Stadtgebietes hinaus
ausdehnen22.
In Oberitalien war
1167 der Lombardenbund mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der
Selbstständigkeit der oberitalienischen Städte und der Beseitigung der
deutschen Oberherrschaft geschlossen worden. Das Herzogtum Spoleto, die Mark
Ancona, Romagna und Tuszien waren durch die von Friedrich I. eingesetzten
Beamten fester denn je an das Reich gebunden. Der schlimmste Schlag für das
Papsttum war die Vereinigung des Königreiches Sizilien mit dem Imperium unter
Heinrich VI., die das Patrimonium Petri völlig einschloß23. Als Heinrich am 28. September 1197 starb,
entstand ein Machtvakuum, da er keinen regierungsfähigen Nachfolger hinterließ:
sein Sohn Friedrich war erst 3 Jahre alt. In seinem Testament garantierte er
den Bestand des Patrimoniums, die Herausgabe der mathildischen Güter und setzte
fest, dass Markward von Anweiler die Mark Ankona und das Herzogtum Ravenna,
Konstanze und ihr Sohn Friedrich das sizilische Reich vom Papst zu Lehen nehmen
sollten24. Papst Coelestin III. versuchte, das
entstandene Machtvakuum zu füllen. Als der Papst am 8. Januar 1198 starb, wurde
mit Lothar von Segni ein Papst gewählt, der bereit war, die ihm zugewiesene
Rolle anzunehmen.
3.1. Die Rekuperationspolitik und ihre Anfänge in Mittelitalien
Der
Begriff „Rekuperationspolitik“ bezeichnet eine Territorialpolitik, die zum Ziel
hat, Gebiete, die bereits einmal besessen wurden, oder auf die durch
Schenkungen oder Privilegien Anspruch erhoben werden kann, in eigenen Besitz zu
bringen. Wie bereits kurz erwähnt, existierte bereits in den letzten
Jahrzehnten des 12. Jh. eine Rekuperationspolitik der päpstlichen Kurie.
Die Anfänge der Rekuperationen sind wohl in dem
Vertrag von Anangi 1176 und dem Vertrag von Venedig aus dem Jahre 1177 zu
sehen. Nach Friedrich Barbarossas gescheitertem Versuch Alessandria einzunehmen
und der Niederlage gegen den Lombardenbund bei Legnano, suchte Friedrich den
Frieden sowohl mit der Lombardei als auch mit Sizilien und eine Aussöhnung mit
dem Papst. Papst Alexander III. forderte u.a. die Rückgabe der römischen
Präfektur und damit die Preisgabe der Reichshoheit im Patrimonium Petri, die
Rückführung des päpstlichen Besitzes auf den Stand unter Innocenz II. (1143)
und die Anerkennung der kirchlichen Ansprüche auf die Mathildischen Güter. Wäre
dieser Vertag streng eingehalten worden, hätte die Kurie ihre landesherrliche
Stellung sofort wieder innegehabt25. Durch
Nichtbeitreten der lombardischen Städte wurde der Vertrag nicht umgesetzt. Bei
neuen Verhandlungen konnte der Papst seine Position zu territorialen Fragen
nicht behaupten. Eine Fortsetzung fand die Rekuperationspolitik unter
Innocenz II. Vorgänger, Coelestin III., der versuchte, auf die Schließung
des tuszischen Städtebundes Einfluss zu nehmen. Auf ihren Höhepunkt wurde sie
jedoch erst unter Innocenz III. geführt, der durch die Durchsetzung dieser
Politik als der Begründer des noch heute bekannten Kirchenstaates gesehen
werden muss.
An
dieser Stelle soll zuerst auf die Rekuperationen in Mittelitalien eingegangen
werden, obwohl diese, chronologisch betrachtet, erst nach den Bemühungen
Innocenz III. in Rom erfolgten.
Heinrichs Vertreter in Mittelitalien waren sein
Bruder Philipp von Schwaben, Konrad von Urslingen und Markward von Anweiler.
Der Tod Heinrichs führte dazu, dass Philipp sofort Italien verließ und nach
Deutschland zog. Es entstand ein Thronstreit zwischen dem Staufer Philipp von
Schwaben und dem Welfen Otto von Braunschweig, dessen einziger Gewinner
Innocenz III. war, der den Kandidaten unterstützte, der ihm in seiner
Territorialpolitik die meisten Zugeständnisse machte: den Welfen Otto. In der
Urkunde von Neuss (1201) verzichtete Otto IV. auf die Territorien in Italien.
Somit hatte Innocenz III. auch eine wirklich stichhaltige, rechtliche Grundlage
für seine Politik gewonnen. Bis dahin hatte er sich auf die sogenannten Kaiserprivilegien
berufen. Gemeint 26 waren folgende drei Kaiserurkunden26:
1. Das Pactum Ludwigs des Frommen von 817
2. Das Privileg Ottos I. und seines Sohnes von 962
3. Das Privileg Heinrichs II. von 1020.
Alle
drei Urkunden sind Schenkungs- bzw. Bestätigungsurkunden über Besitzungen und
Rechte der römischen Kirche. Es sind Urkunden von allgemeinem, feststehendem
und teilweise wörtlich übernommenem Inhalt. Es besteht in der Forschung die
einhellige Meinung, dass diese Urkunden eine sehr schwache, rechtliche
Grundlage gebildet haben und dass sich Innocenz III. dieser Tatsache bewusst
war. Schließlich hatte er sich in seiner Studienzeit in Bologna ausgiebig mit
den Rechtwissenschaften beschäftigt. Dadurch baute er auf andere Stützen:
hauptsächlich auf nationale Gedanken und Gefühle und den Anspruch der römischen
Kirche über Mittelitalien als das naturale dominium.
In
dem Herzogtum Spoleto und in der Mark Ancona sah sich Innocenz III. einerseits
Konrad von Urslingen und andererseits Markward von Anweiler gegenüber. Im
Herzogtum Spoleto hatte Innocenz III. sehr schnellen Erfolg. Bei seinem
Amtsantritt hatten bereits alle bedeutenden Städte Treueide für die römische
Kirche abgelegt. Herzog Konrad versuchte, sich zu unterwerfen, und das
Herzogtum vom Papst als Lehen zu bekommen, was Innocenz III. allerdings nicht
annahm, durch die von ihm gesteigerte Deutschfeindlichkeit gar nicht annehmen
konnte. Daraufhin unterwarf sich Konrad bedingungslos und wurde des Landes
verwiesen.
Markward
von Anweiler machte es Innocenz III. nicht ganz so einfach: er versuchte mit
Hilfe der zu ihm stehenden Städte dem Papst zu trotzen. Erst nachdem dieser ihn
gebannt hatte, verließ Markward die Mark in Richtung Sizilien.
In der Romagna scheiterte der Papst an der
ablehnenden Haltung des Erzbischofs von Ravenna, der selbst Besitzansprüche
geltend machte. Auch in der Frage der mathildischen Güter war Innocenz kein
Erfolg beschieden, denn nach dem Tod Heinrichs VI. hatten sich die einzelnen
Kommunen in dessen Besitz gesetzt. In Tuszien stand der päpstlichen Politik der
Tuskenbund gegenüber. Zwar verpflichtete sich der Bund, keinen Kaiser, König,
Herzog oder Markgrafen ohne Zustimmung des Papstes anzuerkennen, blieb aber
trotzdem unabhängig. Der Bund war ein Bundesgenosse der Kurie, was Innocenz
aber nicht weit genug ging. Er glaubte, durch die Kaiserprivilegien
Besitzansprüche geltend machen zu können27.
3.2. Die Rekuperationspolitik am Beispiel der Stadt Rom
Als
Innocenz III. an die Spitze der Kurie gelangte, war er sich bewusst, dass er
für seine großen politischen Pläne eine gesicherte, territoriale Grundlage
brauchte. Folglich war sein erstes Ziel, den Machtbereich der Kommune auf das
eigentliche Stadtgebiet zu beschränken, und vor allem seine verbrieften Rechte
aus dem Vertrag von Venedig in vollem Umfang wieder herzustellen. Dies betraf
in erster Linie die Senatoren- und Stadtpräfekteneinsetzung.
So war es
selbstverständlich, dass seine Bemühungen in erster Linie darauf gerichtet
waren, seine Position in Rom zu sichern28. Es
ist in der Forschung nicht ganz klar, warum Innocenz III. so schnellen Erfolg
in Rom hatte29. Es waren mehrere Gründe, die ihm
halfen: ein großer Vorteil war, dass er als Römer angesehen wurde. Seine
Familie hatte in der näheren Umgebung von Rom großen Einfluss, und durch seine
Mutter war er auch den Stadtrömern verbunden.
Als ein entscheidender Grund muss das Zusammenbrechen
des kaiserlichen Druckes durch den Tod Heinrich VI. angesehen werden, der
starb, ohne einen fähigen Nachfolger hinterlassen zu haben. Ein nicht zu
unterschätzender Aspekt war die Ablehnung der Deutschen durch die Bevölkerung
und eine immer stärker werdende nationale Bewegung30,
die in der Gründung des lombardischen- und tuszischen Städtebundes gipfelte.
Beide Gründungen entstanden mit der Intention, eine Unabhängigkeit gegenüber
dem Reich zu erlangen. Direkt nach seiner Wahl gewann der Papst die römische
Bevölkerung für sich: es war Sitte, von den Päpsten Geschenke zu fordern. Jeder
neugewählte Papst hatte einen Tribut (donativum) von 5000 Pfund zu
zahlen. Entgegen seinen Vorgängern sträubte sich Innocenz III. nicht und
verteilte Geld unter den Massen derer, die die Straßen bei dem Festzug
anlässlich seiner Inthronisation säumten31. Die
wichtigen Personen der Stadt mussten einzeln zu ihm kommen und mit Empfang des
Geldes zugleich einen Treueid schwören32.
GREGOROVIUS nennt dieses „...tief beschämend und einen Kaufpreis der Herrschaft...“33.
Neben der Bevölkerung standen ihm noch der
Stadtpräfekt Petrus de Vico, als Vertreter der Rechte der Reiches, und der
Senat als Vertreter der Rechte der Stadt gegenüber. Entgegen dem Vertrag des
Senats mit Papst Clemens III. aus dem Jahre 1188 bestand der Senat nicht mehr
aus einem 56köpfigem Senatorenkolleg, das der Papst zu besetzen hatte, sondern
nur noch aus einem Senator. Generell muss an dieser Stelle gesagt werden, dass
die Situation des römischen Senats sehr undurchsichtig erscheint. Der Senat
schwankt in seiner Zusammensetzung des öfteren zwischen einem oder zwei
Senatoren oder einem 56köpfigen Kollegium34.
Daraus kann geschlossen werden, dass es zwei Fraktionen innerhalb der Stadt
gegeben haben muss, die die Bildung des Senats entscheidend beeinflussen
konnten. Bei dem Pontifikatsantritt Innocenz III. bestand der Senat aus nur
einem Senator.
Das Stadtpräfektenamt hatte seit dem Entstehen der
römischen Kommune seine ursprüngliche Bedeutung nahezu ganz verloren.
Ursprünglich sollte der Stadtpräfekt im Namen des Papstes im Distrikt von Rom
die Kriminalgerichtsbarkeit ausüben35. Das Amt
hatte allerdings mehr repräsentativen denn machtpolitischen Symbolcharakter.
Das Präfektenamt befand sich seit dem frühen 12. Jahrhundert fest in der Hand
der Familie de Vico, die sich stets prokaiserlich verhielt. Nach dem Tod
Heinrichs VI. und dem Abzug Philipps von Schwaben verlor Peter de Vico seinen
Rückhalt und sah sich in einer Situation, die es ihm als sinnvoll erscheinen
ließ, sich dem neuen Papst zu unterwerfen. Am 23. Februar 1198, bereits einen
Tag nach der Papstweihe von Innocenz III. unterwarf er sich diesem und leistete
ihm Treue- und Lehenseid. Im Papstregister I/2336
werden die Umstände dieses Eides beschrieben. Es heißt dort, dass der Präfekt
der Stadt, Petrus (de Vico), einen Tag nach der Weihe des Papstes Innocenz III.
diesem, seinen Nachfolgern und der römischen Kirche im Beratungszimmer des
Lateranpalastes öffentlich die Treue gegen alle Menschen geschworen hat.
Daraufhin erhielt er vom Papst die Einsetzung in die Präfektur mit dem
Präfektenmantel. Nach der Einsetzung leistete Petrus de Vico den ligischen
Lehenseid37 in die Hand dessen, der ihm als
Zeichen seines Dankes einen silbernen Kelch gegeben hatte. Am selben Tag gaben
auch Odo de Palumbaria (ein papstverwandter Baron des Patrimoniums) und Odo de
Monticello (Baron der Sabina), den Treueeid38.
Aus diesem Zitat wird ein sehr probates Mittel
Innocenz III. bei seiner Rekuperationspolitk deutlich: die Bindung
wichtiger Entscheidungsträger durch Treue- und Lehenseide. Auf diese Art und
Wiese gewann er bereits die Oberhoheit über Sizilien, und in der Folgezeit auch
noch über Aragon, England, 39 Portugal, Ungarn, Bulgarien, Gallizien und
Armenien39.
Beispielhaft soll hier
das Vorgehen bezüglich Aragon geschildert werden: Pedro II. von Aragon kam im
Jahre 1204 nach Rom, um sich von Papst krönen zu lassen. Nach der Krönung schenkte
er dem Papst sein Reich der römischen Kirche zu zinsbarem Eigentum und wurde
somit ein Vasall des Papstes40. So oder auf ganz
ähnliche Art und Weise muss man sich das Eindringen des Papstes in ganz
zentrale Machtpositionen vorstellen. In seiner näheren Umgebung versuchte
Innocenz III. Personen seines Vertrauens zu installieren. Das waren einerseits
Personen aus seiner engeren Familie wie z.B. seinen Bruder Ricardo Conti,
seinen Schwager Peter Annibaldi und seine Vettern Jakob Iohannis Oddoline und
Iohannis Oddonis Romani. Diese, im ‑Schlepptau" des Papstes immer
mächtiger werdenden Männer können als die Begründer einer neuen, starken
Fraktion innerhalb Roms angesehen werden, die dann auch in den Rang von
Adeligen aufstiegen41.
Auch den amtierenden Senator konnte Innocenz III. zum
Resignieren bewegen und durch einen neuen ersetzten, den er zwar nicht selbst
bestimmte, dessen Wahl er aber durch einen von ihm ernannten medianus (Wahlmann)
beeinflusste. Dadurch bekam Innocenz III. ein weitgehendes Mitspracherecht bei
der Einsetzung des Senators42. Somit hatte
Innocenz III. innerhalb kürzester Zeit die Stadt Rom für sich gewonnen, nachdem
es ihm gelungen war, die Bevölkerung durch Geschenke für sich zu gewinnen, den
Stadtpräfekten Petrus de Vico durch einen ligischen Treueeid an sich zu binden
und die Wahl eines neuen Senators durch die Stellung des medianus zu
steuern.
3.3. Rückschläge in der Rekuperationspolitik
Ganz
undifferenziert kann das Festhalten Innocenz III. an familiären Banden
nicht gesehen werden. Er ist nicht nur durch die Unterstützung seiner Familie
zu großer Macht gelangt, sie hat ihn im Laufe seines Pontifikats auch in große
Schwierigkeiten gebracht.
Zuvor kam es aber aufgrund anderer Gegebenheiten zu
Problemen für den Papst. Bereits 1199 kam es zu Auseinandersetzungen im
tuszischen Patrimonium zwischen dem kleinen Ort Vitorchiano und Viterbo, einer
Stadt des Tuskenbundes. Vitorchiano war bereits seit längerem der Herrschaft
Viterbos unterworfen und erstrebte nun Unabhängigkeit. Im Verlaufe des Zwistes
wandte sich Vitorchiano an die Kommune von Rom und bat um Hilfe. Auf Betreiben
der Papstgegner Giovanni Capocci und Giovanni Pierleone (Johannes Petri Leonis
Rainerii), zwei früheren Senatoren, nahm die Kommune die Unterwerfung
Vitorchianos an und stellte sich gegen Viterbo. Nach Aussage der Gesta
Innocentii stellten die Papstgegner folgende Theorie auf: Verweigert der Papst
der Stadt Rom die Unterstützung, so wird sich die Stimmung in der Stadt gegen
ihn richten und die Antipäpstliche Partei an Einfluss gewinnen. Wenn sich
Innocenz gegen Viterbo stellt, dann würde er seinen Einfluß im tuszischen
Patrimonium und im Städtebund verlieren, was auch seine Gegner stärken würde43.
Der Senat forderte Viterbo auf, alle Feindseligkeiten
einzustellen. Somit uferte der Konflikt in immer stärkerem Maße aus. In
richtiger Einschätzung der Lage hat Innocenz III. lange versucht, sich aus den
Streitigkeiten insofern herauszuhalten, dass er eine klare Position für oder
wider eine der Städte vermied. Er versuchte zunächst, auf beide Städte durch
seine Autorität Einfluss zu nehmen, was allerdings misslang. Auch seinem
Befehl, sich einem kurialen Gericht zu unterwerfen und der Entsendung
hochrangiger Unterhändler war kein Erfolg ' beschieden. Selbst direkte
Verhandlungen des Papstes mit dem Podestà und einer Delegation Viterbos in Rom
führten zu keinem Ergebnis. Letztendlich entschied er sich für Rom und
verhängte Bann und Interdikt über Viterbo44.
Rom setzte sich in der
Folge gegen Viterbo durch und unterwarf es. Die Bewohner wurden in die Flucht
geschlagen, viele wurden verwundet, getötet oder gefangen. Als die Römer
zurückkehrten, erwies dann selbst der Papstgegner Giovanni Pierleoni dem Papst
die Ehre und mit ihm unterwarfen sich viele andere Innocenz III.45. Der Tuskenbund hat vermutlich die Überlegenheit
des Bündnisses Rom-Papst erkannt und schritt in die Auseinandersetzungen nicht
ein. Innocenz III. stand zwar auf der Seite der Sieger und konnte dadurch seine
Position in Rom festigen, aber kritisch betrachtet, erlitt die
Rekuperationspolitik einen Rückschlag, da Innocenz III. eine ihm treue Stadt an
die Expansionsbemühungen der römischen Kommune verlor46.
Man kann davon ausgehen, dass Innocenz III. die Stadt Viterbo gegen eine
Steigerung seiner Macht in Rom eintauschte.
In den folgenden Jahren sollte sich erweisen, dass
die Position des Papstes in Rom nicht so gesichert war, wie noch die
Darstellung im vorherigen Kapitel suggerieren könnte. Durch den Zwist großer, einflussreicher
Familien, und vor allem durch sein eigenes Festhalten an Familienbanden, wurde
Innocenz III. in einen Strudel von Auseinandersetzungen hineingezogen. Hurter
gibt dazu ein sehr treffendes Zitat: ‑Es schien als ob, während die
Christenheit ihn als geistliches Oberhaupt ehrte, Rom nur den weltlichen Herrn
erblickt hätte, dessen Macht am schwächsten im eigenen Hause wirkte, und dessen
vielseitige Tätigkeit am wenigsten auf demjenigen Boden vermöge, von welchem
sie in allen Richtungen ausströmte"47.
Das Jahr 1202 brachte
schwere Unruhen in Rom48. Ausgelöst wurden sie
durch Streitigkeiten der Familien Orsini und den Scotti. Ausschlaggebend war, dass
die Orsini, die unter Coelestin III. in machtvolle Positionen gelangten, um
ihren Einfluss bangten. Der Orsinipapst hatte seinen Verwandten die Festen
Vicovaro, Burdella und Cantalupo in der Sabina verpfändet49.
Als Innocenz III. im Spätsommer nicht in der Stadt
war, überfielen die Neffen von Coelestin III., Jakob, Napoleon und Mattäus
Orsini, die Stadthäuser des Romanus de Scotta und des Iohannes Oddolina. Dessen
Sohn Jakob Oddolina war ein Vetter des Papstes, der in dessen Schatten mächtig
geworden war. Zuerst als Marschall, später dann als Oberbefehlshaber des
päpstlichen Heeres gegen Markward von Anweiler. Als der Papst von den
Auseinandersetzungen erfuhr, kehrte er sofort nach Rom zurück, um den Streit zu
schlichten. Innocenz III. rief beide Familien zu sich und ließ sich von beiden
schwören, dass sie Ruhe halten würden. Dem Senator, Pandolfo della Suburra,
einem entschiedenen Anhänger der Kirche, genügte der Eid zur Wahrung des
öffentlichen Friedens nicht, er verlangte, dass ihm beide Parteien Treue
schworen und Bürgen stellten. Er nahm ihre Türme in seinen Besitz und
verlangte, um mehr Sicherheit zu erlangen, dass sie Rom verließen. Er verbannte
sowohl die Orsini als auch die Scotti, die einen nach St. Peter, die anderen
nach St. Paul. Bei des lag außerhalb der Stadtmauern50.
Als dann eines Tages die Papstvettern einen Angehörigen der Orsini, Theobaldus
Benedicti Odonis (consobrinus filiorum Ursi; Gesta Innocentii, c. 137,
PL 214, CLXXXV), ermordeten, entglitt die Situation zur Gänze.
Verschärft wurde der
Zwist durch den Papstbruder Ricardo Conti und der Familie Poli, einem Zweig der
Orsini. Oddo von Poli, ein Adeliger der Sabina, hatte aufgrund hoher
Verschuldung seinen Besitz an Ricardo Conti verpfändet. Anfangs war sogar
vorgesehen, die beiden Familien durch eine Heirat der Tochter Oddos von Poli
mit einem Sohn Ricardo Contis zu verbinden, aber beide Familien verfeindeten
immer mehr. Den Papstverwandten Familien wurde vorgeworfen, dass sie sich
bereichern würden. Schließlich übertrug Oddo von Poli seinen ehemaligen Besitz
der römischen Kommune, damit diese den Kampf übernehmen konnte. Währenddessen
hatten die Orsini die Stimmung in der Stadt zu ihren Gunsten wenden können, so dass
Pandulfo della Suburra die noch in seiner Hand befindlichen Türme der
verfeindeten Parteien herausgeben musste. Die Türme der Söhne des Iohannes
Oddolina wurden von den Papstgegnern erobert und zerstört, der papsttreue
Senator Pandolfo auf dem Kapitol belagert51. Die
Orsini konnten das römische Volk gegen Innocenz III. aufwiegeln, so dass dieser
die Stadt verlassen musste. Im Mai 1203 ging er nach Ferentino, im Sommer nach
Anangi, da seine Sicherheit in Rom nicht länger gewährleistet war. In dieser
Zeit erkrankte Innocenz III. schwer, so dass in Rom bereits über seinen Tod
gesprochen wurde52.
Als im November 1203
ein neuer Senator gewählt werden musste, konnte sich die antipäpstliche Partei
durchsetzen, die sich durch die Einsetzung eines 56köpfigen Senatskollegiums
eine Machtsteigerung versprach. Die Spannungen zwischen pro- und
antipäpstlichen Senatoren führte bald zu einem Senatsschisma. Pandulf von
Suburra übergab sein Amt an die propäpstliche Fraktion. Die Papstgegner
verließen das Kapitol und zogen sich in das Kloster S. Maria Domne Rose53 zurück. Luchaire wirft die Meinung auf, dass es
in diesen Auseinandersetzungen nicht um die Frage der Reichen und der Armen,
der Demokratie und der Oligarchie, sondern vielmehr um die Frage der Autonomie
der Kommune ging54.
Die zentrale Frage war
die Besetzung des Senats: sollte es nur einen Senator geben, der faktisch vom
Papst eingesetzt wurde, oder ein 56köpfiges, gewähltes Kollegium? Die
Papstgegner glaubten, in diesem Kollegium ihre Positionen besser vertreten zu
können, als wenn ein einzelner, papsttreuer Senator die Geschicke der Stadt
lenkte. Durch diese Auseinandersetzungen kam es in der Stadt zum offenen
Bürgerkrieg, in dessen Verlauf Innocenz III. durch die Bürger Roms gebeten
wurde, in die Stadt zurückzukehren. Im März 1204 kehrte er in den Lateranpalast
zurück55. Die Anwesenheit des Papstes stoppte
die Ausschreitungen nicht sofort, führte aber langfristig zu einer
Entscheidung. Die Papstgegner (Giovanni Capocci, die Familien Baroncelli,
Frangipane und Pierleoni) beklagten, dass auf Seiten der Papsttreuen (Pandolfo
della Suburra, Ricardo Conti, die Familien Annibaldi und Alessi) das Geld des
Papstes mitkämpfen würde56.
Letztendlich wurde ein
Schiedsgericht eingesetzt, dass in den strittigen Punkten entscheiden sollte.
Es ging in erster Linie um die Frage der Senatszusammensetzung und um die
Besitzungen der Familie Poli. Es wurde ein 56köpfiger Senat bestellt, der
allerdings nicht lange im Amt war, und wieder durch einen einzigen Senator
ersetzt wurde57. Somit hatte die Papstopposition
eine Niederlage erlitten, die die Position Innocenz III. in Rom festigte.
Nach Lackner kam es in späteren Jahren nicht mehr zu einer offenen Opposition
gegen den Papst in Rom58.
4. Zusammenfassung und Fazit
Setzt
man die eingangs gestellten Fragen in Bezug zu der Untersuchung, so erkennt man
die große Leistung Innocenz III. Er hat es geschafft, seine Ziele nahezu
vollständig durchzusetzen. Bei seinem Pontifikatsantritt umfasste das Gebiet,
das in Italien fest in päpstlicher Hand war, nicht viel mehr als eigentliche
Patrimonium Petri. Nach seinem Wirken war faktisch eine Abtrennung Siziliens
vom Reich erreicht, da sich das Einflussgebiet der Kurie durch die
Rekuperationen des Herzogtums Spoleto und der Mark Ancona vom Tyrrhenischen bis
an das Adriatische Meer hinzog
Die
Durchführung der Rekuperationen lässt erkennen, mit welch taktischem Geschick
Innocenz III. vorging. Er hatte sehr hochgestellte politische Ziele, die er mit
kleinen Schritten erreichte, wobei es ihm aber nie an Weitsicht mangelte. Sein
erfolgreichstes Mittel war die Bindung von Entscheidungsträgern mittels Treue-
und Lehenseiden, wie das Beispiel des römischen Stadtpräfekten Petrus de Vico
veranschaulicht, und die Besetzung zentraler Positionen durch Personen seines
Vertrauen, wie z.B. Verwandte oder Lehrer aus seiner Studienzeit. Das war
allerdings für Zeit seines Wirkens nicht ungewöhnlich. Zwar wurden die
römischen Wirren der Jahre 1202-1204 gerade durch diese Personalpolitik
ausgelöst, aber im Ganzen betrachtet, war sie seiner Politik mehr nützlich denn
hinderlich.
Eine
weitere, zentrale, Rolle bei der Betrachtung der Rekuperationspolitik spielt
die Persönlichkeit des Contipapstes. Seine Briefe lassen erkennen, dass er ein
sehr geschickter Rhetoriker, ein sehr gebildeter Mann war, der entschlossen
war, seine hochgestellten Ziele mit aller persönlichen Kraft zu verfolgen.
Einer
der größten Erfolge Innocenz III. ist es zweifelsohne, die
Vormachtstellung der Deutschen in Italien gebrochen und die weltpolitische
Stellung des Papsttums auf einen seinen Höhepunkte geführt zu haben.
Er
hat versucht, die rekuperierten Gebiete Mittelitaliens dauerhaft an die Kurie
zu binden, was ihm durch die Urkunde von Neuss von Otto IV. und in der Egerer
Goldbulle vom 12.7.1213 von Friedrich II. theoretisch auch gelang. Darin
verzichtete Friedrich II. auf Spolien- und Regalienrechte und auf die
staatliche Einwirkung bei der Bischofswahl. Außerdem bestätigte er dem Papst
dessen territorialen Rechte in Mittelitalien. Die Durchsetzung blieb allerdings
immer problematisch und hätte auch in den folgenden Jahren eines Mannes wie
Innocenz III. bedurft, um diese Rechte dauerhaft zu sichern.
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1. Quellen
Die
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des Österreichischen Kulturinstituts in Rom II/1, 1). Graz - Köln 1964.
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MALECZEK, A.A. STRNAD (Publikationen der Abteilung für Historische Studien
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completus sive bibliotheca universalis ... omnium ss. patrum, Series secunda
... ecclesiae latinae (bis 1216) <Migne PL>, 217 Bde., hier Bd. 214
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Quellen
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5.2. Literatur
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ZUR KIRCHENGESCHICHTE, 2. Auflage der akt. Neuausgabe, 1987.
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Übersetzungen JÜRGENS, Heiko; Kommentare MOKROSCH, Reinhold/ WALZ, Herbert,
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Hans K. Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 1, Stuttgart 1985.
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Eduard Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig, (Jahrbücher der
deutschen Geschichte), 2 Bände. Leipzig 1873.
COPYRIGHT: Alle Rechte an „Kaisertum und Rom in der Salier- und Stauferzeit. Die
Rekuperationspolitik von Innocenz III. Die päpstliche Politik zur Errichtung des Kirchenstaates unter
besonderer Berücksichtigung der Stellung des Papsttums in der Stadt Rom."
insbesondere das Recht der Vervielfältigung und elektronischen
Weiterverbreitung, bleiben vorbehalten. Nachdruck, Verarbeitung oder
elektronische Verbreitung nur mit vorheriger Einwilligung.
Eine
Weiterverwendung des Textes ist nur mit Ursprungshinweis gestattet!
Zitiervorschlag: Wannewitz, St., Kaisertum und Rom in der Salier- und Stauferzeit. Die
Rekuperationspolitik von Innocenz III. Die päpstliche Politik zur Errichtung des Kirchenstaates unter
besonderer Berücksichtigung der Stellung des Papsttums in der Stadt Rom.
http://people.freenet.de/wannewitz/texte/innocenz.html (Abrufdatum)
Anmerkungen
1
Gesta Innocentii papae III., hrsg. v. Migne, Jaques-Paul, Patrologiae cursus
completus sive bibliotheca universalis ... omnium ss. patrum, Series secunda
... ecclesiae latinae (bis 1216) <Migne PL>, 217 Bde., hier Bd. 214,
Paris 1890.
2 Die Register Innocenz III., Bd 1: 1.
Pontifikatsjahr, 1198/1199, hrsg. v. Hageneder/ Haidacher, Graz-Köln 1964. Die
Register Innocenz III., Bd. 2: 2. Pontifikatsjahr 1199/1200, hrsg. v.
Hageneder, Maleczek, Strnad, Rom-Wien 1979.
3
Waley, The Papal State in the Thirteenth Century, London 1961, S. XV.
4 Pfaff, Die Gesta Innocenz III.
und das Testament Heinrich VI. in: Zeitschrift der Savignystiftung für
Rechtsgeschichte 81. Kan. Abt. 50, 1964, S. 90.
5 Imkamp, Das
Kirchenbild Innocenz III. Päpste und Papsttum Bd. 22, Stuttgart 1983.
6 Elkan, Die Gesta
Innocentii III. im Verhältnis zu den Regesten desselben Papstes. Diss.
Heidelberg 1876.
7 Tillmann: Papst
Innocenz III. Bonn 1954.
8 Waley: The Papal State in
the Thirteenth Century. London 1961.
9 Luchaire: Innocent III. et le peuple Romain. in:
Revue Historique 81. 1903.
10 Lackner: Studien zu Verwaltung des
Kirchenstaates unter Papst Innocenz III. in: Römische Historische Mitteilungen
29. 1987.
11 Ficker: Forschungen zur Reichs- und
Rechtsgeschichte Italiens. Innsbruck 1896.
12 Gregorovius:
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter. hier Bd. 5, Stuttgart 1892.
13 Seeger: Die
Reorganisation des Kirchenstaates unter Innocenz III. Diss. Kiel 1937.
14 S. zu folgenden
biographischen Punkten Tillmann, Papst Innocenz III. S. 7 ff; Imkamp, Das
Kirchenbild Innocenz' III., S. 20 ff.
15 S. Imkamp, Das
Kirchenbild Innocenz' III. S. 105.
16 S. Ficker,
Forschungen, S. 370.
17 Mokrosch/Walz in:
Obermann: Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Neukirchen 1989, S. 107;
Vgl. Tillmann: Innocenz, S. 20 ff.
18 Übersetzt in
Obermann: Kirchengeschichte S. 107.
19 Quellen zur
Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizismus Bd. 1, hrsg. v.
Mirbt/Aland, Tübingen 1967, Nr. 599: Sicut universitatis conditor deus duo
magna luminaria in firnamento coeli constituit, luminare maius, ut praeesset
diei, et luminare minus ut nocti praeesset, sic ad firmamentum universalis
ecclesiae, quae coeli nomine nuncupatur, duas magnas instituit dignitatis:
maiorem, quae quasi diebus animabus praeesset, et minorem, quae quasi noctibus
praeesset corporibus: quae sunt pontificalis auctoritatis et regalis potestas.
Porro sicut luna lumen suum a sole sortitur, quae re vera minor est illo
quantitate simul et qualitate, situ pariter et effectu: sic regalis potestas ab
auctoritate pontificali suae sortitur dignitatis splendorem; (...).
20 S. Kempf, Papsttum
und Kaisertum, S. 10.
21
Gesta Innocentii c. 8, PL 214, XXI: Et quoniam status Romanae Ecclesiae
pessimus erat, pro eo quod a tempore Benedicti Carissimi in senatum Urbis
perdiderat, et idem Benedictus, seipsum faciens senatorem, subtraxerat illi
Maritimam et Sabiniam, suos justitiaros illi constituens, Henricus autem
imperator occupaverat totum regnum Siciliae, totumque patrimonium Ecclesiae
usque ad portas Urbis praeter solam Campaniam, in qua tamen plus timebatur ipse
quam papa, in hoc devenit consilium, ut petitionem populi exaudiret, quatenus
et tempus redimeret malum, et patrimonium recuperaret amissum.
22 Vgl. Lackner,
Studien zur Verwaltung, S. 130.
23 Vgl. Kempf,
Papsttum S. 5.
24 Kempf, Papsttum S.
10.
25 Vgl. Seeger,
Reorganisation S. 23.
26 S. Laufs, Politik
und Recht bei Innocenz III. Kölner Historische Abhandlungen 1980, S. 5.
27 Vgl. Seppelt,
Geschichte der Päpste, S. 324.
28 Vgl. Waley, Papal State, S.
31.
29 Vgl. Waley, Papal State, S.
32.
30 Vgl. Seppelt,
Geschichte der Päpste, S. 323.
31 S. Gregorovius,
Geschichte der Stadt Rom, S. 15 ff.
32 S. Winkelmann,
Philipp v. Schwaben und Otto v. Braunschweig. Bd. 1 König Philipp v. Schwaben,
Leipzig 1873, S. 97.
33 Gregorovius,
Geschichte der Stadt Rom, S. 9.
34 Für die Zeit von
1191-1193 kann Benedictus Carissimi (s. S. 11) nachgewiesen werden. Ihm folgt
ein Senatskolleg, darauf wieder einzelne Senatoren. Auch 1198 gab es nur einen
Senator und erst 1203 kam es wieder zur Bildung eines Kollegs. Es kann nicht
davon ausgegangen werden, dass einzelne Senatoren eher für eine
papstfreundliche denn eine antipäpstliche Politik stehen.
35 S. Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 132.
36 Hageneder/Haidacher, Register I/23:
Altera die post consesrationem domini Innocentii papae III, Petrus, Urbis
prefectus, in consistorio Lateranensis palatii publice iuravit ei et
successoribus suis atque Romane ecclesie fidelitatem contra omnem hominem et
recepit ab eo investituram prefecture per mantum ac deinde fecit ei ligium
hominium inter manus ipsius, qui donavit ei cuppam argenteam in signum gratie. (...)
Eadem die fecerunt ei fidelitatem Odo de Palumbaria et Odo de Monticello.
37 Ein ligischer
Lehenseid wird bei der Unterstellung unter mehrere Lehensherren geleistet, um
Interessenkonflikte bei Auseindersetzungen zu vermeiden. Ein Lehensnehmer ist
nur dem Lehensherren verpflichtet, dem er einen ligischen Eid gegeben hat.
Diesem Lehensherren ist er zur unbedingten, persönlichen Treue verpflichtet
(Schulze, Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, S. 80 f.).
38 Winkelmann, Bd. 1 Philipp v. Schwaben, S. 98,
Anm. 2.
39 Haller, Gregor VII. und Innocenz III. aus:
Meister und Politik 1. ohne Jahresangabe. S. 392 ff.
40 Haller, Gregor VII.
und Innocenz III., S. 393 ff.
41 Lackner, Studien
zur Verwaltung, S. 175 ff.
42 Lackner, Studien
zur Verwaltung, S. 131.
43 Gesta Innocentii c. 133, PL
214, CLXXIX. Tunc praefati schismatiarchae arbitrari sunt se turbationis
invenisse materiam , per quam possent Romanum populum contra suum pontificem
commovere , dicentes: ‑Faciamus Viterclanum recipi a Romanis contra
Viterbienses tuendum; et, si papa noluerit Romanis auxilium impertiri, tunc
Romanus populus commovebitur contra ipsum, si vero auxilia illis impenderit,Viterbienses
cum fautoribus suis ab ejus fidelitate recedent."
44 Vgl. Lackner,
Studien zur Verwaltung, S. 133.
45 Gesta
Innocentii, c. 134, PL 214, CLXXXII: (...) ipsoque die Viterbienses, terga
vertentes, fugati sunt a Romanis, multis in bello vulneratis, occisis et
captis. Sicque, Romanis cum gloria revertentibus, senator cum saepefato Joanne
Petri-Leonis Rainerii, et multis aliis, ad summum pontificem accedentes
prostrverunt se ad pedes ipsius , et, eos humiliter osculantes, innumeras ei
gratias retulerunt (...)
46 Lackner, Studien
zur Verwaltung, S. 135.
47 . Hurter,
Geschichte Papst Innocenz des Dritten und seiner Zeitgenossen. Ebingen 1835.
Bd. 1 S. 391.
48 Vgl. Luchaire,
Innocent III. et le peuple romain, S. 241 ff.; Lackner, Studien zur Verwaltung,
S. 137 ff.; Hurter, Geschichte Papst Innocenz'III., S. 391 ff.; Seppelt,
Geschichte der Päpste, S. 241 ff.
49 Lackner, Studien
zur Verwaltung, S. 135.
50 Gesta Innocentii, c. 136, PL
214, CLXXXV. Porro, Pandulphus de Subuxa, senator Urbis, qui per omnia domino
papae favebat, his non contentus, utrosque in sua mandata jurare coegit, et,
fidejussoribus ab utrisque receptis, eorumque turres accepit, compellens eos
urbem exire; illosque apud Sanctum Petrum, istosque apud Sanctum Paulum manere
praecepit, ut, eis absentibus, vindictam liberius exerceret, coepitque quamdam
turrim filiorum Ursi diruere, propter injuriam perpetratam.
51 Vgl. Haller, Das
Papsttum. Idee und Wirklichkeit. Darmstadt 1962. Bd. 3, S. 326 ff.
52 Gesta Innocentii, c. 137, PL
214, CLXXXVII: (...) Videns ergo dominus papa quod furor erat in cursu, cessit,
currenti furori, et, Urbem egressus, in Campaniam declinavit. Cumque apud
Ferentiam per totam aetatem demoratus fuisset, ubi fieri optimum et
pulcherrimum fontem , circa finem Septembris venit Anagniam; ubi eum tam gravis
aegritudo pervasit, ut de ipsius liberatione pene nulla spes esset (...). Vgl. Luchaire, Innocent
III. S. 244 ff.
53 Gesta Innocetii, c. 138, PL
214, CLXXXVIII: (...) Cum ergo senatores illi non possent in voto concordare
cum aliis, nec in uno loco potuerunt remanere cum illis, sed descederunt apud
monasterium Dominae Rosae, juxta domum Joannis de Stacio qui eis omnio favebat;
et, sic diviso senatu, pax et justitia nunquam inveniebantur in Urbe. Vgl. Lackner, Studien zur Verwaltung S. 138; Luchaire,
Innocent III. S. 246.
54 Luchaire, Innocent III. S. 245.
55 Luchaire, Innocent III. S. 246.
56 Gesta Innocentii, c. 140, PL
214, CXCIV: (...),dicentibus quod contra eos pecunia domini papae pugnabat. Auf eine detaillierte Darstellung der Kämpfe kann
hier verzichtet werden, eine gute Schilderung bietet Luchaire, Innocent III.,
S. 248.
57 Lackner, Studien
zur Verwaltung, S. 140; dto. S. 141, A. 38.
58 Vgl. Lackner, Studien zur Verwaltung S. 141.