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Kaisertum und Rom in der Salier- und Stauferzeit

Die Rekuperationspolitik von Innocenz III.

Die päpstliche Politik zur Errichtung des Kirchenstaates unter besonderer
Berücksichtigung der Stellung des Papsttums in der Stadt Rom.

 

© Stephan Wannewitz

 

GLIEDERUNG:

 

Erläuterung des Themas

Absicht der Untersuchung

Eingrenzung des Themas

Darstellung der Quellenlage und des Forschungsstandes

 

Kurze Darstellung des Verhältnisses Kaisertum-Papsttum-Rom im ausgehenden 12. Jahrhundert

Lothar Graf von Segni

Das politische Selbstverständnis von Innocenz III.

 

Die machtpolitische Situation in Italien vor 1198

Rekuperationspolitik und ihre Anfänge in Mittelitalien

Die Rekuperationen am Beispiel der Stadt Rom

Rückschläge in der Rekuperationspolitik

 

Zusammenfassung und Fazit

 

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen

Literatur

Copyrighthinweis

 

 

1. Erläuterung des Themas

Mit dieser Arbeit sollen die einschneidenden Wendungen in Mittelitalien und vor allem in Rom im ausgehenden 12. Jh. und in den ersten Jahren des 13. Jh. untersucht werden. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang das Vorgehen und die Politik des Papstes Innocenz III. (22. Februar 1198 - 16. Juli 1216) zur Vergrößerung seines Einflusses in Italien (speziell in Rom) und zur Verdrängung der deutschen Reichsgewalt aus Mittelitalien.

 

1.1. Absicht der Untersuchung

Es stellt sich hieraus die Frage nach den für die Rekuperationspolitik der Kurie auslösenden Faktoren, nach der Durchführung der Rekuperationen, nach der Persönlichkeit des Papstes, und ob er in der Lage war, seine politischen Ziele zu verwirklichen. Zu diesem Zweck müssen diese Ziele in ihrer Entstehung dargestellt und die Verwirklichung derselben kritisch hinterfragt werden. Es muss untersucht werden, auf welche Hindernisse und Gegner Innocenz III. traf, ob und wie er sie für sich und seine Politik gewinnen konnte.

 

1.2. Eingrenzung des Themas

Eine Untersuchung der gesamten Rekuperationen in Rom und in Mittelitalien und über die Entstehung des Kirchenstaates wäre so umfangreich, dass sie den gesetzten Rahmen sprengen würde. Um nicht der Gefahr zu unterlaufen, ein so komplexes Thema durch viele dargestellte Einzelstränge völlig unübersichtlich zu erarbeiten, soll sich diese Arbeit zum größten Teil mit der Stadt Rom beschäftigen und die Rekuperationen in Mittelitalien lediglich kurz zusammenfassend erwähnen.

 

1.3. Darstellung der Quellenlage und des Forschungsstandes

Als Quelle für das Vorgehen des Papstes und die politische Situation in Rom können die Gesta Innocentii1 und die päpstlichen Register2 herangezogen werden. Waley sagt in seinem grundlegenden Buch über den Kirchenstaat im 13. Jahrhundert3 über die Gesta: „Papal biographies of this century are on the whole disappointing. The Gesta Innocentii III are the best of a poor lot“. Die Gesta wurden von einem anonymen Autor geschrieben, der aber dem Papst sehr nahe gestanden haben muß, da er die päpstliche Politik sehr gut kannte und vor allem den Papst und seine Absichten vortrefflich verstand. Man kann unterstellen, dass er Innocenz sehr schätzte, aber keineswegs, dass er nur „Schönmalerei“ betrieb. Vergleicht man allerdings die in den Gesta beschriebenen Taten mit den Papstbriefen, so muss man zu der Überzeugung gelangen, dass der Autor teilweise einfache Kürzungen vorgenommen hat, die allerdings auch den Inhalt etwas verdrehen können. Pfaff4 gelangt zu dem wohl richtigen Schluss, dass eine unkritische Verwertung des Inhalts die Gefahr von Fehlinterpretationen mit sich zieht, dass aber trotz allem das Werk eines kurialen Schreibers bester Unterrichtung vorliegt.

Eine kritische Edition der Gesta fehlt völlig. Imkamp weist darauf hin, dass in der Erforschung der Gesten in den letzten 100 Jahren kein Fortschritt erzielt werden konnte. Den großen Innocenz-Biographen Luchaire, Maccarone und vor allem Tillmann wirft er vor, die Gesta zu unkritisch benutzt zu haben5.

Eine kritische Untersuchung der Gesta liegt in der Dissertation von Elkan vor6, die aus dem Jahre 1876 stammt. Er hat die Gesta im Verhältnis zu Regesten durchleutet und kommt zu dem Schluss, dass die Gesta keineswegs eine aktenähnliche Quelle darstellen. Elkan setzt die Entstehung der Gesta für die Zeit zwischen Juni und August 1208 an. Er geht von der Intention aus, dass der Conti-Papst seine Verdienste um sein Mündel Friedrich von Sizilien her` ausstellen wollte. In einer neueren Untersuchung von Lefevre aus dem Jahre 1949 wird gezeigt, dass die Entstehung der Gesta auch bereits 1203 anzusiedeln sein könnte, mit der Absicht den Papst in den römischen Wirren dieses Jahres, auf die noch einzugehen sein wird, zu verteidigen.

Für diese Arbeit sind folgende Kapitel der Gesta Innocentii III von besonderer Bedeutung: Kapitel 8 und die Kapitel 133-143. In Kapitel 8 berichtet der Autor kurz über die Unruhen in Rom nach der Wahl des Papstes und nimmt dann den Faden erst am Ende des Kapitels 133 wieder auf, wo er dann auf die Streitigkeiten zwischen Rom und Viterbo zu sprechen kommt, auf die auch hier noch eingegangen werden muss.

Für die Fragestellung dieser Untersuchung sind die Arbeiten von Tillmann7, Waley8, Luchaire9, Lackner10, Ficker11 und nach wie vor Gregorovius12 grundlegend, die sich alle mit dem Papst und seinem Verhältnis zur Stadt Rom beschäftigen. Erwähnenswert ist noch die Dissertation Seegers13 über die Reorganisation des Kirchenstaates unter Innocenz III. aus dem Jahre 1937, die zumindest einen Einstieg in die Thematik bieten kann.

 

 

2. Kurze Darstellung des Verhältnisses Kaisertum-Papsttum-Rom im ausgehenden 12. Jahrhundert

Das 12. Jahrhundert stand ganz im Zeichen des großen Staufers Friedrich I. Barbarossa und der Auseinandersetzungen zwischen dem deutschen König und den Bischöfen von Rom, den Päpsten. Bei den Auseinandersetzungen handelte es sich um die Frage des Gleichgewichtes zwischen Papst und König.

Friedrichs Vorgänger, der Sachse Lothar von Supplinburg und Konrad III., der erste Herrscher aus dem Geschlecht der Staufer, waren zur sehr mit Problemen im eigenen Lande beschäftigt, als dass sie eine ausgiebige Italien- und Rompolitik entwickeln konnten. Lothar verzichtet auf Einwirkung bei den Bischofswahlen, und auch Konrad hatte nur wenig Einfluss auf die Kirche und Italien. Das Reich wurde durch den Gegensatz zwischen Hohenstaufen und Welfen erschüttert. Auf Vorschlag Konrads wurde sein Neffe, Herzog Friedrich von Schwaben, 1152 einstimmig zum König gewählt. Er hatte die besten Voraussetzungen, die Streitigkeiten zwischen Staufern und Welfen beizulegen, da er verwandtschaftlich beiden Familien verbunden war: sein Vater entstammte dem Geschlecht der Staufer, seine Mutter dem der Welfen.

Friedrich schafft schon bald durch eine Neuordnung Deutschlands eine Festigung der Königsgewalt. Auch entwickelte er ein ausgesprochenes Interesse an Italien und an Rom, so dass er sich zur Aufgabe stellte, die königlichen Rechte in Oberitalien wiederherzustellen. Dadurch wurde ein Konflikt mit dem Papsttum und den oberitalienischen Städten heraufbeschworen, der die nächsten Jahrzehnte beherrschen sollte. Durch die Vermählung seines Sohnes Heinrich mit Konstanze, der Erbin des Königreichs Sizilien, im Jahre 1186, schaffte er die Voraussetzung dafür, dass bald ganz Italien mit Ausnahme des Kirchenstaates unter der Herrschaft des deutschen Königs stehen würde.

Die Stadt Rom stand immer wieder im zentralen Blickpunkt der deutschen Könige und Kaiser. Nur in Rom wurden die Könige zu Kaisern gekrönt. Rom war außerdem der entscheidende Knotenpunkt bei der Durchsetzung der Reichsgewalt in Italien. Erschwert wurde die Lage durch die Entstehung der römischen Kommune von 1143/44, die versuchte, die herausragende Stellung der antiken Stadt Rom und seines Senates wiederzubeleben (renovatio senatus).

Dass es unter diesen machtpolitischen Konstellationen zwischen der Stadt Rom, den oberitalienischen Kommunen, dem Papst und dem deutschen Kaiser zu ständigen Konflikten kam, ist sehr leicht nachvollziehbar.

 

2.1. Lothar Graf von Segni

Als mit dem Tod Heinrichs VI. 1197 die Zeit der starken Herrscher und mit dem Tod Papst Coelestins III 1198 die Zeit der nicht sehr starken Päpste endete, trat mit Lothar von Segni ein Mann an die Spitze einer der politischen Hauptakteure, der päpstlichen Kurie, der seine Zeit prägen sollte.

Lothar von Segni wurde 1160 oder Anfang 1161 im Kastell Gavignano bei Segni14 geboren . Sein Vater, Trasimund von Segni stammte aus einem begüterten Adelsgeschlecht der römischen Campagna, seine Mutter, Claricia, gehörte zu dem römischen Adelsgeschlecht der Scotti. Bereits während seiner Schulzeit in Rom bekam er Kontakt zu führenden Geistlichen stadtrömischer Herkunft, wie z.B. zu dem Kardinal Paul Scolari, dem späteren Papst Clemens III, und weiteren hohen Geistlichen. Geprägt war seine Studienzeit in Rom von dem großen Gegensatz zwischen Papst und Kaiser, denn die Stadt Rom war in dieser Zeit fest in kaiserlicher Hand. Die in Rom herrschende Partei bekannte sich stets zum Kaiser und seinen Gegenpäpsten Paschalis III und Kalixt III, und auch der Stadtpräfekt Peter de Vico muss als ein prokaiserlicher Beamter angesehen werden. Lothar von Segnis' römische Studienzeit sieht Imkamp stark liturgisch geprägt.

Lothar führte seine philosophischen und theologischen Studien, die stark biblisch geprägt waren, in Paris fort, was zu der Zeit einen hervorragenden Ruf genoss. Seinen dortigen Lehrern und Kommilitonen blieb er stets eng verbunden. Als Papst war sein Bemühen offenkundig, Männer, deren wissenschaftliche Qualitäten er hier kennengelernt hatte, in einflussreiche Positionen einzusetzen15.

Im Herbst 1187 kehrte er nach Italien zurück, um seine Studien in Bologna fortzusetzen. Dort widmete er sich in erster Linie dem Studium der Rechtswissenschaften, im speziellen dem kanonischen Recht und hier dem Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht. Ende November wurde er von Papst Gregor VIII. zum Subdiakon geweiht. Im Gegensatz zu seinen Gönnern in Rom war Lothar mit Gregor nicht verwandtschaftlich verbunden. Auch in der Gunst von Gregors Nachfolger, dem Papst Clemens III., stand Lothar sehr hoch: von ihm wurde er 1190 mit der Diakonie von SS. Sergius und Bacchus bedacht und ins Kardinals-Kollegium aufgenommen. Er war zu diesem Zeitpunkt erst 29 Jahre alt.

Nach Clemens III. Tod wurde mit Coelestin III. ein neuer Papst gewählt, der der älteste der Kardinäle war. Während Coelestins Pontifikat hielt sich Lothar zumeist an der Kurie auf, wo er häufig als Auditor im Prozesswesen tätig wurde. Als in den letzten Monaten vor Coelestins Tod die päpstliche Politik in immer stärkerem Maße vom Kardinalskollegium gemacht wurde, kann davon ausgegangen werden, dass Lothar bereits hier in den Vordergrund trat und die Politik zu prägen begann16.

Als Coelestin am 8. Januar 1198 starb, wurde der zu diesem Zeitpunkt erst 37jährige Lothar von Segni am gleichen Tag zum Papst gewählt. Bei der Papstwahl wurde seitens der Kardinäle ein Einmischungs- oder Störungsversuch der Römer befürchtet, sodass man sich entschloss, nicht die üblichen drei Tage nach dem Tod des Papstes abzuwarten, sondern noch am selben Tag zur Wahl schritt. Lothar erhielt bereits im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen und wurde im zweiten einstimmig gewählt. Mit seiner Wahl wurde eine neue Epoche des Papsttums eingeleitet: durch seine Ausbildung, seine relative Jugend und der allgemeinen, politischen Situation im Reich boten sich ihm ganz andere Möglichkeiten als seinen greisen Vorgängern. Am 21. Februar 1198 wurde Lothar zum Priester geweiht und am 22. Februar, dem Fest der Stuhlfeier Petri, empfing er die Bischofsweihe und wurde als Papst Innocenz III. inthronisiert.

 

2.2. Das politische Selbstverständnis von Innocenz III.

Die Grundlage der Politik Innocenz' erkennt man sehr deutlich in seinem Selbstverständnis: nannten sich die Päpste bislang Stellvertreter Petri, so bezeichnete sich Innocenz selbst als Statthalter Jesu Christi, den Stellvertreter Gottes auf Erden. Ständig betonte er seine große Machtfülle, die ihm direkt von Gott gegeben wurde. Innocenz III. vertrat keine hierokratische (der Papst als der Herr über beide Schwerter, das geistliche und das weltliche Schwert), sondern eine dualistische (Trennung der beiden Schwerter) Auslegung der Zwei-Schwerter Theorie bei dem Zusammenhang zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt17. Innocenz sah aber auch die Möglichkeit von ‑Ausnahmeregelungen": vornehmlich ging es ihm um die Verhinderung von Sünden und die Prüfung von Thronkandidaten bei der Königswahl. In diesen Fällen wollte Innocenz direkt in weltliche Angelegenheiten eingreifen. Sofort nach Pontifikatsantritt griff er massiv ein:

- er verlieh Konstanze, der Witwe Heinrichs VI., das Königreich Sizilien als Lehen und konnte sie dazu bewegen, für ihren Sohn Friedrich auf den Titel des römischen Königs zu verzichten (damit gab sie die Regierungshoheit über italienische Kirchenstaatsgebiete auf);

- zwischen Richard von England und Philipp II. August von Frankreich konnte er einen 5jährigen Frieden stiften;

- im staufisch-welfischen Thronstreit behielt er sich das Entscheidungsrecht über den zu wählenden Kandidaten vor (Philipp v. Schwaben oder Otto IV. v. Braunschweig).

Sein Eingreifen (entgegen des von ihm propagierten Prinzips der Gewaltentrennung) begründete er zumeist mit der Sicherung des Kirchenstaates und mit der Erhaltung des europäischen Friedens. Dabei war es unvermeidlich, dass er die Gewaltentrennung zugunsten einer Überlegenheit des Papstes verschob.

Das Prinzip der Trennung der Gewalten wird deutlich in dem Brief Sicut universitatis conditor an Acerbus Falseronis, den Prior des Tuskenbundes, und die anderen Rektoren Tusziens und des Dukates vom 30. Oktober 119818:

Wie Gott, der Schöpfer des Alls, am Himmel zwei große Lichter geschaffen hat, ein größeres, das den Tag, und ein kleineres, das die Nacht regieren soll, so hat er in der katholischen Kirche, die mit dem Himmel gemeint ist, zwei große Herrscher eingesetzt, einen höheren über die Seelen und einen niedrigeren über die Leiber, die sich zueinander verhalten wie Tag und Nacht: Das sind die Autorität des Papstes und die Macht des Königs. Wie nun der Mond sein Licht von der Sonne erhält und zugleich kleiner im Hinblick auf Helligkeit, Stellung und Wirksamkeit unbedeutender ist, so erhält die königliche Macht 19 ihren Glanz von der Autorität des Papstes (...)19.

Bei seinem Regierungsantritt fand Innocenz III. bereits eine kuriale Territorialpolitik vor, die im wesentlichen 3 Punkte umfasste:

1. Die Behauptung der Oberlehnsherrschaft über Süditalien,

2. die Erweiterung des Kirchenstaates, d.h. Durchsetzen der Besitzungen in Mittelitalien im Sinne der Kaiserpivilegien und der Mathildischen Schenkung,

3. die Behauptung und den Ausbau der staatlichen Souveränität innerhalb des Kirchenstaates.

 

Darauf aufbauend setzte Innocenz III. 4 Maximen für seine Politik fest:

a. Wiederherstellung der souveränen päpstlichen Herrschaft in Rom und im Kirchenstaat,

b. Rückgewinnung der Lehensoberhoheit über das Reich Sizilien,

c. Rekuperation der mittelitalienischen Länder,

d. Zusammenfassung der italienischen Mächte unter Führung des Papsttums20.

Inwieweit Innocenz III. diese Punkte durchsetzten konnte, und vor allem ob seine Erfolge von bleibender Dauer waren, wird gezeigt werden

 

3. Die machtpolitische Situation in Italien vor 1198

Wer die Herrscher im Patrimonium Petri und in Italien zum Zeitpunkt des Regierungsantritts 1198 waren, wird uns in den Gesta Innocentii c. 8 geschildert21:

Es wird beschrieben, dass der Senator Benedictus Carissimi, der sich selbst eingesetzt hatte (...se ipsum faciens senatorem...) in Marittima und in Sabina seine eigenen Richter einsetzte. Des weiteren wird gesagt, dass Heinrich das gesamte Reich Sizilien bis an die Tore Roms, ausgenommen der Campagna, besetzt halten würde, und dass die Bürger Roms den Papst gebeten hatten, die schlimmen Zeiten zu beenden und das Patrimonium zu rekuperieren.

Der Einflussbereich der Kurie umfasste lediglich das eigentliche Patrimonium Petri; aber selbst hier war der Papst nicht mehr ‑Herr im Hause, seit die römische Kommune ständig bestrebt war, ihren eigenen Machtbereich über das eigentliche Stadtgebiet hinaus auszudehnen. Zwar war es 1188 unter Papst Clemens III. zu einem Ausgleich zwischen der römischen Kommune und dem Papst gekommen: die Stadt Rom musste den Papst als ihren weltlichen Herren anerkennen. Der Papst bekam das Recht zur Einsetzung der Senatoren, es sollte ein Senatskollegium aus 56 Senatoren gebildet werden, und die städtischen Amtsträger hatten einen jährlichen Treueid zu leisten. Aber die faktische Umsetzung trat nicht ein und die Kommune konnte ihre Machtstellung gegenüber den Päpsten halten und über die Grenzen des engeren Stadtgebietes hinaus ausdehnen22.

In Oberitalien war 1167 der Lombardenbund mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit der oberitalienischen Städte und der Beseitigung der deutschen Oberherrschaft geschlossen worden. Das Herzogtum Spoleto, die Mark Ancona, Romagna und Tuszien waren durch die von Friedrich I. eingesetzten Beamten fester denn je an das Reich gebunden. Der schlimmste Schlag für das Papsttum war die Vereinigung des Königreiches Sizilien mit dem Imperium unter Heinrich VI., die das Patrimonium Petri völlig einschloß23. Als Heinrich am 28. September 1197 starb, entstand ein Machtvakuum, da er keinen regierungsfähigen Nachfolger hinterließ: sein Sohn Friedrich war erst 3 Jahre alt. In seinem Testament garantierte er den Bestand des Patrimoniums, die Herausgabe der mathildischen Güter und setzte fest, dass Markward von Anweiler die Mark Ankona und das Herzogtum Ravenna, Konstanze und ihr Sohn Friedrich das sizilische Reich vom Papst zu Lehen nehmen sollten24. Papst Coelestin III. versuchte, das entstandene Machtvakuum zu füllen. Als der Papst am 8. Januar 1198 starb, wurde mit Lothar von Segni ein Papst gewählt, der bereit war, die ihm zugewiesene Rolle anzunehmen.

 

3.1. Die Rekuperationspolitik und ihre Anfänge in Mittelitalien

Der Begriff „Rekuperationspolitik“ bezeichnet eine Territorialpolitik, die zum Ziel hat, Gebiete, die bereits einmal besessen wurden, oder auf die durch Schenkungen oder Privilegien Anspruch erhoben werden kann, in eigenen Besitz zu bringen. Wie bereits kurz erwähnt, existierte bereits in den letzten Jahrzehnten des 12. Jh. eine Rekuperationspolitik der päpstlichen Kurie.

Die Anfänge der Rekuperationen sind wohl in dem Vertrag von Anangi 1176 und dem Vertrag von Venedig aus dem Jahre 1177 zu sehen. Nach Friedrich Barbarossas gescheitertem Versuch Alessandria einzunehmen und der Niederlage gegen den Lombardenbund bei Legnano, suchte Friedrich den Frieden sowohl mit der Lombardei als auch mit Sizilien und eine Aussöhnung mit dem Papst. Papst Alexander III. forderte u.a. die Rückgabe der römischen Präfektur und damit die Preisgabe der Reichshoheit im Patrimonium Petri, die Rückführung des päpstlichen Besitzes auf den Stand unter Innocenz II. (1143) und die Anerkennung der kirchlichen Ansprüche auf die Mathildischen Güter. Wäre dieser Vertag streng eingehalten worden, hätte die Kurie ihre landesherrliche Stellung sofort wieder innegehabt25. Durch Nichtbeitreten der lombardischen Städte wurde der Vertrag nicht umgesetzt. Bei neuen Verhandlungen konnte der Papst seine Position zu territorialen Fragen nicht behaupten. Eine Fortsetzung fand die Rekuperationspolitik unter Innocenz II. Vorgänger, Coelestin III., der versuchte, auf die Schließung des tuszischen Städtebundes Einfluss zu nehmen. Auf ihren Höhepunkt wurde sie jedoch erst unter Innocenz III. geführt, der durch die Durchsetzung dieser Politik als der Begründer des noch heute bekannten Kirchenstaates gesehen werden muss.

An dieser Stelle soll zuerst auf die Rekuperationen in Mittelitalien eingegangen werden, obwohl diese, chronologisch betrachtet, erst nach den Bemühungen Innocenz III. in Rom erfolgten.

Heinrichs Vertreter in Mittelitalien waren sein Bruder Philipp von Schwaben, Konrad von Urslingen und Markward von Anweiler. Der Tod Heinrichs führte dazu, dass Philipp sofort Italien verließ und nach Deutschland zog. Es entstand ein Thronstreit zwischen dem Staufer Philipp von Schwaben und dem Welfen Otto von Braunschweig, dessen einziger Gewinner Innocenz III. war, der den Kandidaten unterstützte, der ihm in seiner Territorialpolitik die meisten Zugeständnisse machte: den Welfen Otto. In der Urkunde von Neuss (1201) verzichtete Otto IV. auf die Territorien in Italien. Somit hatte Innocenz III. auch eine wirklich stichhaltige, rechtliche Grundlage für seine Politik gewonnen. Bis dahin hatte er sich auf die sogenannten Kaiserprivilegien berufen. Gemeint 26 waren folgende drei Kaiserurkunden26:

1. Das Pactum Ludwigs des Frommen von 817

2. Das Privileg Ottos I. und seines Sohnes von 962

3. Das Privileg Heinrichs II. von 1020.

Alle drei Urkunden sind Schenkungs- bzw. Bestätigungsurkunden über Besitzungen und Rechte der römischen Kirche. Es sind Urkunden von allgemeinem, feststehendem und teilweise wörtlich übernommenem Inhalt. Es besteht in der Forschung die einhellige Meinung, dass diese Urkunden eine sehr schwache, rechtliche Grundlage gebildet haben und dass sich Innocenz III. dieser Tatsache bewusst war. Schließlich hatte er sich in seiner Studienzeit in Bologna ausgiebig mit den Rechtwissenschaften beschäftigt. Dadurch baute er auf andere Stützen: hauptsächlich auf nationale Gedanken und Gefühle und den Anspruch der römischen Kirche über Mittelitalien als das naturale dominium.

In dem Herzogtum Spoleto und in der Mark Ancona sah sich Innocenz III. einerseits Konrad von Urslingen und andererseits Markward von Anweiler gegenüber. Im Herzogtum Spoleto hatte Innocenz III. sehr schnellen Erfolg. Bei seinem Amtsantritt hatten bereits alle bedeutenden Städte Treueide für die römische Kirche abgelegt. Herzog Konrad versuchte, sich zu unterwerfen, und das Herzogtum vom Papst als Lehen zu bekommen, was Innocenz III. allerdings nicht annahm, durch die von ihm gesteigerte Deutschfeindlichkeit gar nicht annehmen konnte. Daraufhin unterwarf sich Konrad bedingungslos und wurde des Landes verwiesen.

Markward von Anweiler machte es Innocenz III. nicht ganz so einfach: er versuchte mit Hilfe der zu ihm stehenden Städte dem Papst zu trotzen. Erst nachdem dieser ihn gebannt hatte, verließ Markward die Mark in Richtung Sizilien.

In der Romagna scheiterte der Papst an der ablehnenden Haltung des Erzbischofs von Ravenna, der selbst Besitzansprüche geltend machte. Auch in der Frage der mathildischen Güter war Innocenz kein Erfolg beschieden, denn nach dem Tod Heinrichs VI. hatten sich die einzelnen Kommunen in dessen Besitz gesetzt. In Tuszien stand der päpstlichen Politik der Tuskenbund gegenüber. Zwar verpflichtete sich der Bund, keinen Kaiser, König, Herzog oder Markgrafen ohne Zustimmung des Papstes anzuerkennen, blieb aber trotzdem unabhängig. Der Bund war ein Bundesgenosse der Kurie, was Innocenz aber nicht weit genug ging. Er glaubte, durch die Kaiserprivilegien Besitzansprüche geltend machen zu können27.

 

3.2. Die Rekuperationspolitik am Beispiel der Stadt Rom

Als Innocenz III. an die Spitze der Kurie gelangte, war er sich bewusst, dass er für seine großen politischen Pläne eine gesicherte, territoriale Grundlage brauchte. Folglich war sein erstes Ziel, den Machtbereich der Kommune auf das eigentliche Stadtgebiet zu beschränken, und vor allem seine verbrieften Rechte aus dem Vertrag von Venedig in vollem Umfang wieder herzustellen. Dies betraf in erster Linie die Senatoren- und Stadtpräfekteneinsetzung.

So war es selbstverständlich, dass seine Bemühungen in erster Linie darauf gerichtet waren, seine Position in Rom zu sichern28. Es ist in der Forschung nicht ganz klar, warum Innocenz III. so schnellen Erfolg in Rom hatte29. Es waren mehrere Gründe, die ihm halfen: ein großer Vorteil war, dass er als Römer angesehen wurde. Seine Familie hatte in der näheren Umgebung von Rom großen Einfluss, und durch seine Mutter war er auch den Stadtrömern verbunden.

Als ein entscheidender Grund muss das Zusammenbrechen des kaiserlichen Druckes durch den Tod Heinrich VI. angesehen werden, der starb, ohne einen fähigen Nachfolger hinterlassen zu haben. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt war die Ablehnung der Deutschen durch die Bevölkerung und eine immer stärker werdende nationale Bewegung30, die in der Gründung des lombardischen- und tuszischen Städtebundes gipfelte. Beide Gründungen entstanden mit der Intention, eine Unabhängigkeit gegenüber dem Reich zu erlangen. Direkt nach seiner Wahl gewann der Papst die römische Bevölkerung für sich: es war Sitte, von den Päpsten Geschenke zu fordern. Jeder neugewählte Papst hatte einen Tribut (donativum) von 5000 Pfund zu zahlen. Entgegen seinen Vorgängern sträubte sich Innocenz III. nicht und verteilte Geld unter den Massen derer, die die Straßen bei dem Festzug anlässlich seiner Inthronisation säumten31. Die wichtigen Personen der Stadt mussten einzeln zu ihm kommen und mit Empfang des Geldes zugleich einen Treueid schwören32. GREGOROVIUS nennt dieses „...tief beschämend und einen Kaufpreis der Herrschaft...33.

Neben der Bevölkerung standen ihm noch der Stadtpräfekt Petrus de Vico, als Vertreter der Rechte der Reiches, und der Senat als Vertreter der Rechte der Stadt gegenüber. Entgegen dem Vertrag des Senats mit Papst Clemens III. aus dem Jahre 1188 bestand der Senat nicht mehr aus einem 56köpfigem Senatorenkolleg, das der Papst zu besetzen hatte, sondern nur noch aus einem Senator. Generell muss an dieser Stelle gesagt werden, dass die Situation des römischen Senats sehr undurchsichtig erscheint. Der Senat schwankt in seiner Zusammensetzung des öfteren zwischen einem oder zwei Senatoren oder einem 56köpfigen Kollegium34. Daraus kann geschlossen werden, dass es zwei Fraktionen innerhalb der Stadt gegeben haben muss, die die Bildung des Senats entscheidend beeinflussen konnten. Bei dem Pontifikatsantritt Innocenz III. bestand der Senat aus nur einem Senator.

Das Stadtpräfektenamt hatte seit dem Entstehen der römischen Kommune seine ursprüngliche Bedeutung nahezu ganz verloren. Ursprünglich sollte der Stadtpräfekt im Namen des Papstes im Distrikt von Rom die Kriminalgerichtsbarkeit ausüben35. Das Amt hatte allerdings mehr repräsentativen denn machtpolitischen Symbolcharakter. Das Präfektenamt befand sich seit dem frühen 12. Jahrhundert fest in der Hand der Familie de Vico, die sich stets prokaiserlich verhielt. Nach dem Tod Heinrichs VI. und dem Abzug Philipps von Schwaben verlor Peter de Vico seinen Rückhalt und sah sich in einer Situation, die es ihm als sinnvoll erscheinen ließ, sich dem neuen Papst zu unterwerfen. Am 23. Februar 1198, bereits einen Tag nach der Papstweihe von Innocenz III. unterwarf er sich diesem und leistete ihm Treue- und Lehenseid. Im Papstregister I/2336 werden die Umstände dieses Eides beschrieben. Es heißt dort, dass der Präfekt der Stadt, Petrus (de Vico), einen Tag nach der Weihe des Papstes Innocenz III. diesem, seinen Nachfolgern und der römischen Kirche im Beratungszimmer des Lateranpalastes öffentlich die Treue gegen alle Menschen geschworen hat. Daraufhin erhielt er vom Papst die Einsetzung in die Präfektur mit dem Präfektenmantel. Nach der Einsetzung leistete Petrus de Vico den ligischen Lehenseid37 in die Hand dessen, der ihm als Zeichen seines Dankes einen silbernen Kelch gegeben hatte. Am selben Tag gaben auch Odo de Palumbaria (ein papstverwandter Baron des Patrimoniums) und Odo de Monticello (Baron der Sabina), den Treueeid38.

Aus diesem Zitat wird ein sehr probates Mittel Innocenz III. bei seiner Rekuperationspolitk deutlich: die Bindung wichtiger Entscheidungsträger durch Treue- und Lehenseide. Auf diese Art und Wiese gewann er bereits die Oberhoheit über Sizilien, und in der Folgezeit auch noch über Aragon, England, 39 Portugal, Ungarn, Bulgarien, Gallizien und Armenien39.

Beispielhaft soll hier das Vorgehen bezüglich Aragon geschildert werden: Pedro II. von Aragon kam im Jahre 1204 nach Rom, um sich von Papst krönen zu lassen. Nach der Krönung schenkte er dem Papst sein Reich der römischen Kirche zu zinsbarem Eigentum und wurde somit ein Vasall des Papstes40. So oder auf ganz ähnliche Art und Weise muss man sich das Eindringen des Papstes in ganz zentrale Machtpositionen vorstellen. In seiner näheren Umgebung versuchte Innocenz III. Personen seines Vertrauens zu installieren. Das waren einerseits Personen aus seiner engeren Familie wie z.B. seinen Bruder Ricardo Conti, seinen Schwager Peter Annibaldi und seine Vettern Jakob Iohannis Oddoline und Iohannis Oddonis Romani. Diese, im ‑Schlepptau" des Papstes immer mächtiger werdenden Männer können als die Begründer einer neuen, starken Fraktion innerhalb Roms angesehen werden, die dann auch in den Rang von Adeligen aufstiegen41.

Auch den amtierenden Senator konnte Innocenz III. zum Resignieren bewegen und durch einen neuen ersetzten, den er zwar nicht selbst bestimmte, dessen Wahl er aber durch einen von ihm ernannten medianus (Wahlmann) beeinflusste. Dadurch bekam Innocenz III. ein weitgehendes Mitspracherecht bei der Einsetzung des Senators42. Somit hatte Innocenz III. innerhalb kürzester Zeit die Stadt Rom für sich gewonnen, nachdem es ihm gelungen war, die Bevölkerung durch Geschenke für sich zu gewinnen, den Stadtpräfekten Petrus de Vico durch einen ligischen Treueeid an sich zu binden und die Wahl eines neuen Senators durch die Stellung des medianus zu steuern.

 

3.3. Rückschläge in der Rekuperationspolitik

Ganz undifferenziert kann das Festhalten Innocenz III. an familiären Banden nicht gesehen werden. Er ist nicht nur durch die Unterstützung seiner Familie zu großer Macht gelangt, sie hat ihn im Laufe seines Pontifikats auch in große Schwierigkeiten gebracht.

Zuvor kam es aber aufgrund anderer Gegebenheiten zu Problemen für den Papst. Bereits 1199 kam es zu Auseinandersetzungen im tuszischen Patrimonium zwischen dem kleinen Ort Vitorchiano und Viterbo, einer Stadt des Tuskenbundes. Vitorchiano war bereits seit längerem der Herrschaft Viterbos unterworfen und erstrebte nun Unabhängigkeit. Im Verlaufe des Zwistes wandte sich Vitorchiano an die Kommune von Rom und bat um Hilfe. Auf Betreiben der Papstgegner Giovanni Capocci und Giovanni Pierleone (Johannes Petri Leonis Rainerii), zwei früheren Senatoren, nahm die Kommune die Unterwerfung Vitorchianos an und stellte sich gegen Viterbo. Nach Aussage der Gesta Innocentii stellten die Papstgegner folgende Theorie auf: Verweigert der Papst der Stadt Rom die Unterstützung, so wird sich die Stimmung in der Stadt gegen ihn richten und die Antipäpstliche Partei an Einfluss gewinnen. Wenn sich Innocenz gegen Viterbo stellt, dann würde er seinen Einfluß im tuszischen Patrimonium und im Städtebund verlieren, was auch seine Gegner stärken würde43.

Der Senat forderte Viterbo auf, alle Feindseligkeiten einzustellen. Somit uferte der Konflikt in immer stärkerem Maße aus. In richtiger Einschätzung der Lage hat Innocenz III. lange versucht, sich aus den Streitigkeiten insofern herauszuhalten, dass er eine klare Position für oder wider eine der Städte vermied. Er versuchte zunächst, auf beide Städte durch seine Autorität Einfluss zu nehmen, was allerdings misslang. Auch seinem Befehl, sich einem kurialen Gericht zu unterwerfen und der Entsendung hochrangiger Unterhändler war kein Erfolg ' beschieden. Selbst direkte Verhandlungen des Papstes mit dem Podestà und einer Delegation Viterbos in Rom führten zu keinem Ergebnis. Letztendlich entschied er sich für Rom und verhängte Bann und Interdikt über Viterbo44.

Rom setzte sich in der Folge gegen Viterbo durch und unterwarf es. Die Bewohner wurden in die Flucht geschlagen, viele wurden verwundet, getötet oder gefangen. Als die Römer zurückkehrten, erwies dann selbst der Papstgegner Giovanni Pierleoni dem Papst die Ehre und mit ihm unterwarfen sich viele andere Innocenz III.45. Der Tuskenbund hat vermutlich die Überlegenheit des Bündnisses Rom-Papst erkannt und schritt in die Auseinandersetzungen nicht ein. Innocenz III. stand zwar auf der Seite der Sieger und konnte dadurch seine Position in Rom festigen, aber kritisch betrachtet, erlitt die Rekuperationspolitik einen Rückschlag, da Innocenz III. eine ihm treue Stadt an die Expansionsbemühungen der römischen Kommune verlor46. Man kann davon ausgehen, dass Innocenz III. die Stadt Viterbo gegen eine Steigerung seiner Macht in Rom eintauschte.

In den folgenden Jahren sollte sich erweisen, dass die Position des Papstes in Rom nicht so gesichert war, wie noch die Darstellung im vorherigen Kapitel suggerieren könnte. Durch den Zwist großer, einflussreicher Familien, und vor allem durch sein eigenes Festhalten an Familienbanden, wurde Innocenz III. in einen Strudel von Auseinandersetzungen hineingezogen. Hurter gibt dazu ein sehr treffendes Zitat: ‑Es schien als ob, während die Christenheit ihn als geistliches Oberhaupt ehrte, Rom nur den weltlichen Herrn erblickt hätte, dessen Macht am schwächsten im eigenen Hause wirkte, und dessen vielseitige Tätigkeit am wenigsten auf demjenigen Boden vermöge, von welchem sie in allen Richtungen ausströmte"47.

Das Jahr 1202 brachte schwere Unruhen in Rom48. Ausgelöst wurden sie durch Streitigkeiten der Familien Orsini und den Scotti. Ausschlaggebend war, dass die Orsini, die unter Coelestin III. in machtvolle Positionen gelangten, um ihren Einfluss bangten. Der Orsinipapst hatte seinen Verwandten die Festen Vicovaro, Burdella und Cantalupo in der Sabina verpfändet49.

Als Innocenz III. im Spätsommer nicht in der Stadt war, überfielen die Neffen von Coelestin III., Jakob, Napoleon und Mattäus Orsini, die Stadthäuser des Romanus de Scotta und des Iohannes Oddolina. Dessen Sohn Jakob Oddolina war ein Vetter des Papstes, der in dessen Schatten mächtig geworden war. Zuerst als Marschall, später dann als Oberbefehlshaber des päpstlichen Heeres gegen Markward von Anweiler. Als der Papst von den Auseinandersetzungen erfuhr, kehrte er sofort nach Rom zurück, um den Streit zu schlichten. Innocenz III. rief beide Familien zu sich und ließ sich von beiden schwören, dass sie Ruhe halten würden. Dem Senator, Pandolfo della Suburra, einem entschiedenen Anhänger der Kirche, genügte der Eid zur Wahrung des öffentlichen Friedens nicht, er verlangte, dass ihm beide Parteien Treue schworen und Bürgen stellten. Er nahm ihre Türme in seinen Besitz und verlangte, um mehr Sicherheit zu erlangen, dass sie Rom verließen. Er verbannte sowohl die Orsini als auch die Scotti, die einen nach St. Peter, die anderen nach St. Paul. Bei des lag außerhalb der Stadtmauern50. Als dann eines Tages die Papstvettern einen Angehörigen der Orsini, Theobaldus Benedicti Odonis (consobrinus filiorum Ursi; Gesta Innocentii, c. 137, PL 214, CLXXXV), ermordeten, entglitt die Situation zur Gänze.

Verschärft wurde der Zwist durch den Papstbruder Ricardo Conti und der Familie Poli, einem Zweig der Orsini. Oddo von Poli, ein Adeliger der Sabina, hatte aufgrund hoher Verschuldung seinen Besitz an Ricardo Conti verpfändet. Anfangs war sogar vorgesehen, die beiden Familien durch eine Heirat der Tochter Oddos von Poli mit einem Sohn Ricardo Contis zu verbinden, aber beide Familien verfeindeten immer mehr. Den Papstverwandten Familien wurde vorgeworfen, dass sie sich bereichern würden. Schließlich übertrug Oddo von Poli seinen ehemaligen Besitz der römischen Kommune, damit diese den Kampf übernehmen konnte. Währenddessen hatten die Orsini die Stimmung in der Stadt zu ihren Gunsten wenden können, so dass Pandulfo della Suburra die noch in seiner Hand befindlichen Türme der verfeindeten Parteien herausgeben musste. Die Türme der Söhne des Iohannes Oddolina wurden von den Papstgegnern erobert und zerstört, der papsttreue Senator Pandolfo auf dem Kapitol belagert51. Die Orsini konnten das römische Volk gegen Innocenz III. aufwiegeln, so dass dieser die Stadt verlassen musste. Im Mai 1203 ging er nach Ferentino, im Sommer nach Anangi, da seine Sicherheit in Rom nicht länger gewährleistet war. In dieser Zeit erkrankte Innocenz III. schwer, so dass in Rom bereits über seinen Tod gesprochen wurde52.

Als im November 1203 ein neuer Senator gewählt werden musste, konnte sich die antipäpstliche Partei durchsetzen, die sich durch die Einsetzung eines 56köpfigen Senatskollegiums eine Machtsteigerung versprach. Die Spannungen zwischen pro- und antipäpstlichen Senatoren führte bald zu einem Senatsschisma. Pandulf von Suburra übergab sein Amt an die propäpstliche Fraktion. Die Papstgegner verließen das Kapitol und zogen sich in das Kloster S. Maria Domne Rose53 zurück. Luchaire wirft die Meinung auf, dass es in diesen Auseinandersetzungen nicht um die Frage der Reichen und der Armen, der Demokratie und der Oligarchie, sondern vielmehr um die Frage der Autonomie der Kommune ging54.

Die zentrale Frage war die Besetzung des Senats: sollte es nur einen Senator geben, der faktisch vom Papst eingesetzt wurde, oder ein 56köpfiges, gewähltes Kollegium? Die Papstgegner glaubten, in diesem Kollegium ihre Positionen besser vertreten zu können, als wenn ein einzelner, papsttreuer Senator die Geschicke der Stadt lenkte. Durch diese Auseinandersetzungen kam es in der Stadt zum offenen Bürgerkrieg, in dessen Verlauf Innocenz III. durch die Bürger Roms gebeten wurde, in die Stadt zurückzukehren. Im März 1204 kehrte er in den Lateranpalast zurück55. Die Anwesenheit des Papstes stoppte die Ausschreitungen nicht sofort, führte aber langfristig zu einer Entscheidung. Die Papstgegner (Giovanni Capocci, die Familien Baroncelli, Frangipane und Pierleoni) beklagten, dass auf Seiten der Papsttreuen (Pandolfo della Suburra, Ricardo Conti, die Familien Annibaldi und Alessi) das Geld des Papstes mitkämpfen würde56.

Letztendlich wurde ein Schiedsgericht eingesetzt, dass in den strittigen Punkten entscheiden sollte. Es ging in erster Linie um die Frage der Senatszusammensetzung und um die Besitzungen der Familie Poli. Es wurde ein 56köpfiger Senat bestellt, der allerdings nicht lange im Amt war, und wieder durch einen einzigen Senator ersetzt wurde57. Somit hatte die Papstopposition eine Niederlage erlitten, die die Position Innocenz III. in Rom festigte. Nach Lackner kam es in späteren Jahren nicht mehr zu einer offenen Opposition gegen den Papst in Rom58.

 

 

4. Zusammenfassung und Fazit

Setzt man die eingangs gestellten Fragen in Bezug zu der Untersuchung, so erkennt man die große Leistung Innocenz III. Er hat es geschafft, seine Ziele nahezu vollständig durchzusetzen. Bei seinem Pontifikatsantritt umfasste das Gebiet, das in Italien fest in päpstlicher Hand war, nicht viel mehr als eigentliche Patrimonium Petri. Nach seinem Wirken war faktisch eine Abtrennung Siziliens vom Reich erreicht, da sich das Einflussgebiet der Kurie durch die Rekuperationen des Herzogtums Spoleto und der Mark Ancona vom Tyrrhenischen bis an das Adriatische Meer hinzog

Die Durchführung der Rekuperationen lässt erkennen, mit welch taktischem Geschick Innocenz III. vorging. Er hatte sehr hochgestellte politische Ziele, die er mit kleinen Schritten erreichte, wobei es ihm aber nie an Weitsicht mangelte. Sein erfolgreichstes Mittel war die Bindung von Entscheidungsträgern mittels Treue- und Lehenseiden, wie das Beispiel des römischen Stadtpräfekten Petrus de Vico veranschaulicht, und die Besetzung zentraler Positionen durch Personen seines Vertrauen, wie z.B. Verwandte oder Lehrer aus seiner Studienzeit. Das war allerdings für Zeit seines Wirkens nicht ungewöhnlich. Zwar wurden die römischen Wirren der Jahre 1202-1204 gerade durch diese Personalpolitik ausgelöst, aber im Ganzen betrachtet, war sie seiner Politik mehr nützlich denn hinderlich.

Eine weitere, zentrale, Rolle bei der Betrachtung der Rekuperationspolitik spielt die Persönlichkeit des Contipapstes. Seine Briefe lassen erkennen, dass er ein sehr geschickter Rhetoriker, ein sehr gebildeter Mann war, der entschlossen war, seine hochgestellten Ziele mit aller persönlichen Kraft zu verfolgen.

Einer der größten Erfolge Innocenz III. ist es zweifelsohne, die Vormachtstellung der Deutschen in Italien gebrochen und die weltpolitische Stellung des Papsttums auf einen seinen Höhepunkte geführt zu haben.

Er hat versucht, die rekuperierten Gebiete Mittelitaliens dauerhaft an die Kurie zu binden, was ihm durch die Urkunde von Neuss von Otto IV. und in der Egerer Goldbulle vom 12.7.1213 von Friedrich II. theoretisch auch gelang. Darin verzichtete Friedrich II. auf Spolien- und Regalienrechte und auf die staatliche Einwirkung bei der Bischofswahl. Außerdem bestätigte er dem Papst dessen territorialen Rechte in Mittelitalien. Die Durchsetzung blieb allerdings immer problematisch und hätte auch in den folgenden Jahren eines Mannes wie Innocenz III. bedurft, um diese Rechte dauerhaft zu sichern.

 

 

5. Quellen- und Literaturverzeichnis

5.1. Quellen

Die Register Innocenz III., Bd 1.: 1. Pontifikatsjahr, 1198/1199, hrsg. von O. HAGENEDER- A. HAIDACHER (Publikationen der Abteilung für Historische Studien des Österreichischen Kulturinstituts in Rom II/1, 1). Graz - Köln 1964.

Die Register Innocenz III., Bd. 2, 1199/1200, hrsg. von O. HAGENEDER, W. MALECZEK, A.A. STRNAD (Publikationen der Abteilung für Historische Studien des Österreichischen Kulturinstituts in Rom II/1, 2). Rom - Wien, 1979/83.

Gesta Innocentii Papae III. in: MIGNE, Jaques-Paul (Hrsg.) Patrologiae cursus completus sive bibliotheca universalis ... omnium ss. patrum, Series secunda ... ecclesiae latinae (bis 1216) <Migne PL>, 217 Bde., hier Bd. 214 (Tomus CCXIV). Paris 1890.

Quellen zur Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizismus, Bd. 1., 6. Auflage, hrsg. von MIRBT/ALAND, Tübingen 1967.

 

5.2. Literatur

ATLAS ZUR KIRCHENGESCHICHTE, 2. Auflage der akt. Neuausgabe, 1987.

ELKAN, Hugo Die Gesta Innocentii III. im Verhältnis zu den Regesten desselben Papstes. Diss. Heidelberg 1876.

FICKER, Julius Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens. Bd. 2 und 3. Innsbruck 1896.

GREGOROVIUS, Ferdinand Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter. Vom 5. bis zum 16. Jh., Bd 5. Stuttgart 1892.

HALLER, Johannes Das Papsttum. Idee und Wirklichkeit. Bd. 3. Verbesserte und ergänzte Auflage, Darmstadt, 1962.

HALLER, Johannes Gregor VII. und Innocenz III. aus: Meister und Politik. 1. Ohne Jahresangabe (um 1920).

HURTER, Friedrich Geschichte Papst Innocenz des Dritten und seiner Zeitgenossen. Bd. 1. Ebingen 1835.

IMKAMP, Wilhelm Das Kirchenbild Innocenz III. (1198-1216). Päpste und Papsttum. Bd. 22. Stuttgart 1983.

KEMPF, Friedrich Papsttum und Kaisertum bei Innocenz III. Die geistigen und rechtlichen Grundlagen seiner Thronstreitpolitik, Rom 1954.

LACKNER, Christian Studien zur Verwaltung des Kirchenstaates unter Papst Innocenz III. in: Römische historische Mitteilungen 29 (1987), S. 127-214.

LAUFS, Manfred Politik und Recht bei Innocenz III. Kölner Historische Abhandlungen 1980.

LUCHAIRE, Achille Innocent III. et le peuple Romain. in: Revue historique 81 (1903), S. 225-257.

OBERMANN, Heiko (Hrsg.) Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. 3. Aufl. Übersetzungen JÜRGENS, Heiko; Kommentare MOKROSCH, Reinhold/ WALZ, Herbert, Neukirchen 1989.

PFAFF, Volkert Die Gesta Innocenz'III. und das Testament Heinrich VI. in: Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte 81. Kanonistische Abteilung 50. S. 78-126. 1964.

SCHULZE, Hans K. Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 1, Stuttgart 1985.

SEEGER, Joachim Die Reorganisation des Kirchenstaates unter Innocenz III. Grundlagen und Durchführung. Diss. Kiel 1937.

SEPPELT, Franz Xaver Geschichte der Päpste. Von den Anfängen bis zur Mitte des Zwanzigsten Jahrhunderts. Bd. 3. Die Vormachtstellung des Papsttums im Hochmittelalter von der Mitte des Elften Jahrhunderts bis zu Coelestin V. München 1956.

TILLMANN, Helene Papst Innocenz III. Bonn 1954.

WALEY, Daniel The Papal State in the Thirteenth Century. London 1961.

WINKELMANN, Eduard Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig, (Jahrbücher der deutschen Geschichte), 2 Bände. Leipzig 1873.

 

COPYRIGHT: Alle Rechte an „Kaisertum und Rom in der Salier- und Stauferzeit. Die Rekuperationspolitik von Innocenz III. Die päpstliche Politik zur Errichtung des Kirchenstaates unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Papsttums in der Stadt Rom." insbesondere das Recht der Vervielfältigung und elektronischen Weiterverbreitung, bleiben vorbehalten. Nachdruck, Verarbeitung oder elektronische Verbreitung nur mit vorheriger Einwilligung.

Eine Weiterverwendung des Textes ist nur mit Ursprungshinweis gestattet! Zitiervorschlag: Wannewitz, St., Kaisertum und Rom in der Salier- und Stauferzeit. Die Rekuperationspolitik von Innocenz III. Die päpstliche Politik zur Errichtung des Kirchenstaates unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Papsttums in der Stadt Rom. http://people.freenet.de/wannewitz/texte/innocenz.html (Abrufdatum)

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

1 Gesta Innocentii papae III., hrsg. v. Migne, Jaques-Paul, Patrologiae cursus completus sive bibliotheca universalis ... omnium ss. patrum, Series secunda ... ecclesiae latinae (bis 1216) <Migne PL>, 217 Bde., hier Bd. 214, Paris 1890.

2 Die Register Innocenz III., Bd 1: 1. Pontifikatsjahr, 1198/1199, hrsg. v. Hageneder/ Haidacher, Graz-Köln 1964. Die Register Innocenz III., Bd. 2: 2. Pontifikatsjahr 1199/1200, hrsg. v. Hageneder, Maleczek, Strnad, Rom-Wien 1979.

3 Waley, The Papal State in the Thirteenth Century, London 1961, S. XV.

4 Pfaff, Die Gesta Innocenz III. und das Testament Heinrich VI. in: Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte 81. Kan. Abt. 50, 1964, S. 90.

5 Imkamp, Das Kirchenbild Innocenz III. Päpste und Papsttum Bd. 22, Stuttgart 1983.

6 Elkan, Die Gesta Innocentii III. im Verhältnis zu den Regesten desselben Papstes. Diss. Heidelberg 1876.

7 Tillmann: Papst Innocenz III. Bonn 1954.

8 Waley: The Papal State in the Thirteenth Century. London 1961.

9 Luchaire: Innocent III. et le peuple Romain. in: Revue Historique 81. 1903.

10 Lackner: Studien zu Verwaltung des Kirchenstaates unter Papst Innocenz III. in: Römische Historische Mitteilungen 29. 1987.

11 Ficker: Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens. Innsbruck 1896.

12 Gregorovius: Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter. hier Bd. 5, Stuttgart 1892.

13 Seeger: Die Reorganisation des Kirchenstaates unter Innocenz III. Diss. Kiel 1937.

14 S. zu folgenden biographischen Punkten Tillmann, Papst Innocenz III. S. 7 ff; Imkamp, Das Kirchenbild Innocenz' III., S. 20 ff.

15 S. Imkamp, Das Kirchenbild Innocenz' III. S. 105.

16 S. Ficker, Forschungen, S. 370.

17 Mokrosch/Walz in: Obermann: Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Neukirchen 1989, S. 107; Vgl. Tillmann: Innocenz, S. 20 ff.

18 Übersetzt in Obermann: Kirchengeschichte S. 107.

19 Quellen zur Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizismus Bd. 1, hrsg. v. Mirbt/Aland, Tübingen 1967, Nr. 599: Sicut universitatis conditor deus duo magna luminaria in firnamento coeli constituit, luminare maius, ut praeesset diei, et luminare minus ut nocti praeesset, sic ad firmamentum universalis ecclesiae, quae coeli nomine nuncupatur, duas magnas instituit dignitatis: maiorem, quae quasi diebus animabus praeesset, et minorem, quae quasi noctibus praeesset corporibus: quae sunt pontificalis auctoritatis et regalis potestas. Porro sicut luna lumen suum a sole sortitur, quae re vera minor est illo quantitate simul et qualitate, situ pariter et effectu: sic regalis potestas ab auctoritate pontificali suae sortitur dignitatis splendorem; (...).

20 S. Kempf, Papsttum und Kaisertum, S. 10.

21 Gesta Innocentii c. 8, PL 214, XXI: Et quoniam status Romanae Ecclesiae pessimus erat, pro eo quod a tempore Benedicti Carissimi in senatum Urbis perdiderat, et idem Benedictus, seipsum faciens senatorem, subtraxerat illi Maritimam et Sabiniam, suos justitiaros illi constituens, Henricus autem imperator occupaverat totum regnum Siciliae, totumque patrimonium Ecclesiae usque ad portas Urbis praeter solam Campaniam, in qua tamen plus timebatur ipse quam papa, in hoc devenit consilium, ut petitionem populi exaudiret, quatenus et tempus redimeret malum, et patrimonium recuperaret amissum.

22 Vgl. Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 130.

23 Vgl. Kempf, Papsttum S. 5.

24 Kempf, Papsttum S. 10.

25 Vgl. Seeger, Reorganisation S. 23.

26 S. Laufs, Politik und Recht bei Innocenz III. Kölner Historische Abhandlungen 1980, S. 5.

27 Vgl. Seppelt, Geschichte der Päpste, S. 324.

28 Vgl. Waley, Papal State, S. 31.

29 Vgl. Waley, Papal State, S. 32.

30 Vgl. Seppelt, Geschichte der Päpste, S. 323.

31 S. Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom, S. 15 ff.

32 S. Winkelmann, Philipp v. Schwaben und Otto v. Braunschweig. Bd. 1 König Philipp v. Schwaben, Leipzig 1873, S. 97.

33 Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom, S. 9.

34 Für die Zeit von 1191-1193 kann Benedictus Carissimi (s. S. 11) nachgewiesen werden. Ihm folgt ein Senatskolleg, darauf wieder einzelne Senatoren. Auch 1198 gab es nur einen Senator und erst 1203 kam es wieder zur Bildung eines Kollegs. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass einzelne Senatoren eher für eine papstfreundliche denn eine antipäpstliche Politik stehen.

35 S. Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 132.

36 Hageneder/Haidacher, Register I/23: Altera die post consesrationem domini Innocentii papae III, Petrus, Urbis prefectus, in consistorio Lateranensis palatii publice iuravit ei et successoribus suis atque Romane ecclesie fidelitatem contra omnem hominem et recepit ab eo investituram prefecture per mantum ac deinde fecit ei ligium hominium inter manus ipsius, qui donavit ei cuppam argenteam in signum gratie. (...) Eadem die fecerunt ei fidelitatem Odo de Palumbaria et Odo de Monticello.

37 Ein ligischer Lehenseid wird bei der Unterstellung unter mehrere Lehensherren geleistet, um Interessenkonflikte bei Auseindersetzungen zu vermeiden. Ein Lehensnehmer ist nur dem Lehensherren verpflichtet, dem er einen ligischen Eid gegeben hat. Diesem Lehensherren ist er zur unbedingten, persönlichen Treue verpflichtet (Schulze, Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, S. 80 f.).

38 Winkelmann, Bd. 1 Philipp v. Schwaben, S. 98, Anm. 2.

39 Haller, Gregor VII. und Innocenz III. aus: Meister und Politik 1. ohne Jahresangabe. S. 392 ff.

40 Haller, Gregor VII. und Innocenz III., S. 393 ff.

41 Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 175 ff.

42 Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 131.

43 Gesta Innocentii c. 133, PL 214, CLXXIX. Tunc praefati schismatiarchae arbitrari sunt se turbationis invenisse materiam , per quam possent Romanum populum contra suum pontificem commovere , dicentes: ‑Faciamus Viterclanum recipi a Romanis contra Viterbienses tuendum; et, si papa noluerit Romanis auxilium impertiri, tunc Romanus populus commovebitur contra ipsum, si vero auxilia illis impenderit,Viterbienses cum fautoribus suis ab ejus fidelitate recedent."

44 Vgl. Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 133.

45 Gesta Innocentii, c. 134, PL 214, CLXXXII: (...) ipsoque die Viterbienses, terga vertentes, fugati sunt a Romanis, multis in bello vulneratis, occisis et captis. Sicque, Romanis cum gloria revertentibus, senator cum saepefato Joanne Petri-Leonis Rainerii, et multis aliis, ad summum pontificem accedentes prostrverunt se ad pedes ipsius , et, eos humiliter osculantes, innumeras ei gratias retulerunt (...)

46 Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 135.

47 . Hurter, Geschichte Papst Innocenz des Dritten und seiner Zeitgenossen. Ebingen 1835. Bd. 1 S. 391.

48 Vgl. Luchaire, Innocent III. et le peuple romain, S. 241 ff.; Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 137 ff.; Hurter, Geschichte Papst Innocenz'III., S. 391 ff.; Seppelt, Geschichte der Päpste, S. 241 ff.

49 Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 135.

50 Gesta Innocentii, c. 136, PL 214, CLXXXV. Porro, Pandulphus de Subuxa, senator Urbis, qui per omnia domino papae favebat, his non contentus, utrosque in sua mandata jurare coegit, et, fidejussoribus ab utrisque receptis, eorumque turres accepit, compellens eos urbem exire; illosque apud Sanctum Petrum, istosque apud Sanctum Paulum manere praecepit, ut, eis absentibus, vindictam liberius exerceret, coepitque quamdam turrim filiorum Ursi diruere, propter injuriam perpetratam.

51 Vgl. Haller, Das Papsttum. Idee und Wirklichkeit. Darmstadt 1962. Bd. 3, S. 326 ff.

52 Gesta Innocentii, c. 137, PL 214, CLXXXVII: (...) Videns ergo dominus papa quod furor erat in cursu, cessit, currenti furori, et, Urbem egressus, in Campaniam declinavit. Cumque apud Ferentiam per totam aetatem demoratus fuisset, ubi fieri optimum et pulcherrimum fontem , circa finem Septembris venit Anagniam; ubi eum tam gravis aegritudo pervasit, ut de ipsius liberatione pene nulla spes esset (...). Vgl. Luchaire, Innocent III. S. 244 ff.

53 Gesta Innocetii, c. 138, PL 214, CLXXXVIII: (...) Cum ergo senatores illi non possent in voto concordare cum aliis, nec in uno loco potuerunt remanere cum illis, sed descederunt apud monasterium Dominae Rosae, juxta domum Joannis de Stacio qui eis omnio favebat; et, sic diviso senatu, pax et justitia nunquam inveniebantur in Urbe. Vgl. Lackner, Studien zur Verwaltung S. 138; Luchaire, Innocent III. S. 246.

54 Luchaire, Innocent III. S. 245.

55 Luchaire, Innocent III. S. 246.

56 Gesta Innocentii, c. 140, PL 214, CXCIV: (...),dicentibus quod contra eos pecunia domini papae pugnabat. Auf eine detaillierte Darstellung der Kämpfe kann hier verzichtet werden, eine gute Schilderung bietet Luchaire, Innocent III., S. 248.

57 Lackner, Studien zur Verwaltung, S. 140; dto. S. 141, A. 38.

58 Vgl. Lackner, Studien zur Verwaltung S. 141.